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Bibliothek der Kirchenväter
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Werke Augustinus von Hippo (354-430) Epistulae (Auswahl) Ausgewählte Briefe (BKV)
Zweites Buch (Jahre 396—410).
XXV. (Nr. 43.) An Glorius, Eleusius, die beiden Felix, Grammatikus und alle übrigen, die dies lesen wollen

4.

Sodann erklärten wir: einige Zeit nach der Weihe des Majorinus, den sie frevelhafterweise dem Cäcilian entgegengestellt hatten, wodurch sie Altar gegen Altar errichteten und die christliche Einheit in wütenden Zwiespalt verkehrten, hätten sie vom damaligen Kaiser Konstantin Bischöfe sich ausgebeten, die über die von ihnen erhobenen Streitigkeiten ein Schiedsgericht abhalten sollten, da sie den nunmehr der Kirche verliehenen Frieden für Afrika fruchtlos machten. Danach habe Melchiades, der Bischof von Rom1, mit den Richtern, die ihm der Kaiser auf die Bitten der Donatisten beigegeben, in Gegenwart des Cäcilian und seiner Gegner Gericht gehalten, aber man habe nichts gegen Cäcilian beweisen können; er sei deshalb als Bischof bestätigt, Donatus aber, der ihm damals gegenüberstand, verworfen worden2.Da sie jedoch alle hartnäckig in ihrem S. 151 frevelhaften Schisma verharrten, so habe der erwähnte Kaiser später befohlen, daß dieselbe Angelegenheit zu Arles noch einmal genauer untersucht und zum Abschlusse gebracht werde3. Sie aber hätten vom kirchlichen Urteilsspruch die Berufung an Konstantin ergriffen, damit dieser persönlich die Sache entscheide. Auch bei dieser Verhandlung sei Cäcilian in Gegenwart beider Parteien für schuldlos erklärt worden4; die Anhänger des Donatus hätten sich besiegt zurückziehen müssen, seien aber doch in ihrer Trennung verblieben. Ebenso habe man auch durchaus nicht etwa den Prozeß des Felix von Aptunga vernachlässigt, sondern auch er sei auf kaiserlichen Befehl durch prokonsularische Akten als unschuldig erkannt worden5.


  1. 310-314. ↩

  2. Das geschah in Rom 313. Die dem (Papste vom Kaiser beigegebenen Bischöfe waren Maternus von Köln, Reticius von Autun und Marinus von Arles. Außerdem zog der Papst noch fünfzehn italienische Bischöfe bei. Cäcilianus war mit zehn Bischöfen erschienen. Auf der anderen Seite war Donatus von Casae nigrae, der den Majorinus ordiniert hatte, ebenfalls mit zehn Bischöfen erschienen. Donatus von Casae nigrae wurde abgesetzt, die übrigen donatistischen Bischöfe sollten, wenn sie zur Einheit der Kirche zurückkehren wollten, nach dem Beschlusse der Synode in ihren Würden bleiben, so daß in jeder Stadt, in der bisher ein cäcilianischer und ein donatistischer Bischof zugleich gewesen sei, der der Weihe nach ältere die Gemeinde behalten, der andere aber einer anderen Gemeinde vorgesetzt werden sollte (Hefele). ↩

  3. Diese abendländische Generalsynode versammelte sich am 1. August 314 zu Arles. Auch auf ihr wurde Cäcilian als rechtmäßiger Bischof anerkannt und die gegen ihn erhobenen Anklagen als grundlos erklärt. Gegen die donatistischen Bischöfe scheint die Synode sogar für den Fall ihrer Unterwerfung unter das Urteil der Kirche größere Milde geübt zu haben als die vorige zu Rom. ↩

  4. Auf der Synode zu Mailand 316. ↩

  5. Die Akten des afrikanischen Prokonsuls aus der Zeit der Christenverfolgung ergaben, daß Felix die heiligen Bücher und Geräte nicht ausgeliefert hatte, also kein Traditor war; das Gerücht gründete sich auf falsche Anschuldigungen eines gewissen Fulgentius. ↩

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