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Bibliothek der Kirchenväter
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Werke Augustinus von Hippo (354-430) Epistulae (Auswahl) Ausgewählte Briefe (BKV)
Zweites Buch (Jahre 396—410).
XXV. (Nr. 43.) An Glorius, Eleusius, die beiden Felix, Grammatikus und alle übrigen, die dies lesen wollen

VII. 19.

Nachdem sie aber tatsächlich erfahren S. 165 hatten, daß die Gemeinschaft des Erdkreises bei Cäcilian verblieb und die überseeischen Kirchen an ihn, nicht an den von ihnen frevelhaft Geweihten Gemeinschaftsbriefe sandten, da schämten sie sich ihres beständigen Schweigens. Denn man hätte ihnen einen Vorwurf machen können, warum sie denn duldeten, daß die Kirche in sovielen Ländern aus Unwissenheit mit Verurteilten Gemeinschaft unterhalte, warum sie selbst aber sich von der Gemeinschaft mit dem Erdkreis, der ihnen nichts getan hatte, entfernten und es stillschweigend geschehen ließen, daß der ganze Erdkreis mit ihrem für Karthago geweihten Bischofe außer Verkehr bleibe. Und so entschlossen sie sich, ihre Sache mit Cäcilian bei den überseeischen Kirchen zu verhandeln, auf zwei Möglichkeiten gefaßt, wie es heißt. Wäre es ihnen gelungen, ihn mit irgendeiner ränkevollen Verleumdung aus dem Felde zu schlagen, so hätten sie ihrer Leidenschaft vollkommen genügt; im anderen Falle hätten sie, um in ihrer bisherigen Trennung zu verharren, den Vorwand gehabt, sie seien von den Richtern ungerecht behandelt worden. Das ist's ja, was die verlierende Partei immer zu sagen pflegt, auch wenn sie durch die offenbarste Wahrheit besiegt worden ist. Aber es konnte ihnen hierauf mit aller Gerechtigkeit erwidert werden: „Nun gut, angenommen, die Bischöfe in Rom haben kein gerechtes Urteil gefällt.“ Dann blieb noch ein allgemeines Konzil der ganzen Kirche, wo auch die Sache mit jenen Richtern verhandelt und ihr Urteilsspruch, falls er sich als ungerecht erwies, aufgehoben werden konnte. Haben sie nun dementsprechend gehandelt? Aus dem Umstande, daß der ganze Erdkreis die Gemeinschaft mit ihnen aufgehoben hat, können wir beweisen, daß sie es nicht getan haben. Haben sie sich aber doch an ein Konzil gewandt, so sind sie auch dort unterlegen, wie gerade ihre Trennung beweist1


  1. Wenn der hl. Augustinus hier die Sache so darzustellen scheint, als ob ein allgemeines Konzil das Urteil des Papstes umzustoßen vermocht hätte, und wenn er schon im vorausgehenden auf die Entscheidung des Papstes in seiner Eigenschaft als Oberhaupt der Kirche nicht den Nachdruck zu legen scheint, den wir erwarten möchten, so hat dies wohl seinen Grund darin, daß er sich auf den Standpunkt der Donatisten stellt und ihnen nur jene Zugeständnisse machen wollte, für die sie ein Verständnis hatten. Hätten diese aber den Jurisdiktionsprimat anerkannt, so wäre der Streit ohnehin beendet gewesen. Daß Augustinus selbst den Primat kannte und anerkannte, hat er ja bei verschiedenen anderen Gelegenheiten deutlich gezeigt. ↩

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