VII. 9.
Es haben aber einige an der gerade nicht verwerflichen Meinung ihre Freude gehabt, es sei an einem gewissen Tage im Jahre, an dem nämlich der Herr das heilige Abendmahl eingesetzt hat, gleichsam zur innigeren Erinnerung daran erlaubt, erst nach dem Essen den Leib und das Blut des Herrn zu opfern und zu empfangen. Ich glaube aber, dies würde geziemender zu einer solchen Stunde geschehen, daß auch die, die gefastet haben, nach der Mahlzeit, die man um drei Uhr einzunehmen pflegt, sich beim heiligen Opfer einfinden können. Darum zwingen wir niemanden, vor dem Tische des Herrn an jenem Tage Mahlzeit zu halten, wagen aber auch nicht, es einem zu verwehren. Indessen hat dieser Gebrauch wohl nur darin seinen Grund, daß an diesem Tage an den meisten Orten eine große Anzahl, ja fast alle ein Bad zu nehmen pflegen. Weil aber auch einige an diesem Tage das Fasten halten, so wird das heilige Opfer am Morgen dargebracht für die Nichtfastenden, die zu gleicher Zeit nicht fasten und baden können, am Abend aber für die Fastenden.