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Werke Augustinus von Hippo (354-430) Epistulae (Auswahl) Ausgewählte Briefe (BKV)
Zweites Buch (Jahre 396—410).
XXXIX. (Nr. 78.) An den Klerus, die Ältesten und das ganze Volk der Kirche von Hippo

3.

Diese Sache hat mir von Beginn an vielen Kummer gemacht. Und da ich mir nicht über den rechten Weg klar werden konnte, wie einer von beiden überführt werden könne, obwohl ich dem Priester mehr Glauben schenkte, so hatte ich anfangs vor, beide dem Herrn zu überlassen, bis sich der eine von ihnen, der mir verdächtig erschien, verriete und nunmehr mit gerechtem und unzweifelhaftem Grunde aus unserem Hause entfernt werden könnte. Da dieser aber durchaus in den geistlichen Stand befördert werden wollte, entweder hier durch mich oder anderswo infolge meiner Empfehlung, ich aber auf keine Weise mich herbeilassen konnte, einem Manne, von dem ich ein so schweres Verbrechen argwöhnte, die Hände zur Weihe aufzulegen oder ihn durch meine Empfehlung einem meiner Mitbrüder zuzuschieben, so begann er mit stürmischem Eifer darauf zu dringen, daß, wenn er nicht in den geistlichen Stand befördert werde, auch dem Priester Bonifatius das Verbleiben in seiner Würde nicht gestattet werde. Auf diese Herausforderung wollte, wie ich sah, Bonifatius nun nicht, daß für schwache und argwöhnische Leute aus dem Zweifel an seinem rechtschaffenen Lebenswandel ein Ärgernis entstehe, und war bereit, lieber vor den Menschen einen Schaden an seiner Ehre zu erleiden, als jenen Streit, bei dem er unwissenden, zweifelmütigen und zu bösem Argwohn geneigten Leuten gegenüber sein gutes Gewissen nicht beweisen konnte, nutzlos bis zur S. 282 Verwirrung der Kirche fortzusetzen. Da wählte ich einen Ausweg: beide sollten sich durch bindenden Vertrag verpflichten, nach einem heiligen Orte zu reisen, wo furchtbare Gottesgerichte sehr leicht das schlechte Gewissen eines Menschen offenbar zu machen und entweder durch Strafe oder durch Furcht zum Bekenntnisse anzutreiben pflegen. Gott ist zwar überall, und er, der alles gemacht hat, wird durch keinen Raum umschlossen oder begrenzt und „muß von den wahren Anbetern im Geiste und in der Wahrheit angebetet werden“1, damit er, der sie im Verborgenen hört, sie im Verborgenen auch rechtfertige und kröne. Was nun aber die dem Auge der Menschen sichtbaren Dinge anbetrifft, wer kann da seinen Plan durchschauen, weshalb solche Wunder an dem einen Orte geschehen, an dem anderen aber nicht? Vielen ist ja die Heiligkeit des Ortes wohl bekannt, wo der Leib des heiligen Felix von Nola bestattet ist; dorthin sollten sie nach meinem Willen reisen. Von dorther kann uns auch sehr leicht und ganz zuverlässig geschrieben werden, was Gott von dem einen oder dem anderen aus ihnen zu erkennen gegeben habe. So wissen wir auch, daß zu Mailand an einem Grabmal von Heiligen, vor denen selbst böse Geister auf wunderbare und schreckliche Weise Geständnisse machen, ein Dieb gezwungen worden ist, seinen Diebstahl zu bekennen und das Gestohlene zurückzugeben, obwohl er an diesen Ort gekommen war, um durch einen falschen Schwur die Wahrheit zu verhehlen. Aber ist denn nicht auch Afrika voll von den Leibern heiliger Märtyrer? Und doch wissen wir hier von keinem Orte, daß solche Dinge geschehen. Denn wie nach den Worten des Apostels nicht alle Heiligen die Gabe der Krankenheilung und nicht alle die Gabe der Unterscheidung der Geister besitzen2, so wollte auch er, „der jedem das ihm Eigentümliche nach seinem Wohlgefallen mitteilt“3, nicht, daß an allen Grabmälern der Heiligen solche Dinge geschehen sollen.


  1. Joh. 4, 23—24. ↩

  2. 1 Kor. 12, 30. ↩

  3. Ebd. 12, 11. ↩

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