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Werke Augustinus von Hippo (354-430) Epistulae (Auswahl) Ausgewählte Briefe (BKV)
Zweites Buch (Jahre 396—410).
XLII. (Nr. 93.) An Vincentius

13.

Oder darf man zwar bitten, daß jeder das Seinige zurückbekomme, nicht aber über jemanden klagen, auf daß der Kaiser gegen ihn einschreite? Indessen widerspricht es auch dem Beispiele der Apostel, wenn man sein Eigentum zurückfordert; denn man findet nicht, daß auch nur einer so getan hat. Als aber eure Vorfahren gerade den Cäcilianus, den damaligen Bischof von Karthago, mit dem sie als einem Verbrecher nicht in Gemeinschaft treten wollten, durch den Prokonsul Anulinus beim Kaiser Konstantinus verklagten, da verlangten sie nicht ihr verlorenes Eigentum zurück, sondern griffen — wie wir glauben und der Ausgang des Prozesses gezeigt hat — in verleumderischer Weise einen Unschuldigen an. Konnten sie etwas Abscheulicheres tun als dies? Wenn sie aber auch — wie ihr fälschlich annehmet — in Wahrheit einen Verbrecher der weltlichen Obrigkeit zur Verurteilung überliefert hätten, was macht ihr uns aus dem einen Vorwurf, was die eurigen S. 346 in ihrer Anmaßung zuerst getan haben? Wir würden sie aber nicht tadeln, daß sie es getan haben, wenn sie es nicht aus Neid und bösem Willen, sondern in der Absicht zu bessern und etwas wieder gut zu machen getan hätten. Euch aber tadeln wir ohne Bedenken, da es euch ein Verbrechen scheint, vor einem christlichen Kaiser eine Klage gegen die Feinde unserer Kirchengemeinschaft vorzubringen, während das Schriftstück, das eure Vorfahren dem Prokonsul Anulinus überreichten, damit er es an den Kaiser Konstantinus sende, die Aufschrift trägt: „Klageschrift der katholischen Kirche gegen die Verbrechen des Cäcilianus, überreicht von der Partei des Majorinus.“ Um so mehr tadeln wir deshalb, weil sie unaufgefordert den Cäcilianus beim Kaiser verklagten, während sie ihn zuerst vor den anderen Bischöfen jenseits des Meeres hätten überführen sollen; ferner aber tadeln wir sie, weil sie, als der Kaiser selbst die Sache in die richtige Hand genommen hatte, indem er einen vor ihn gebrachten Streit der Bischöfe an Bischöfe wies, auch nach ihrer Niederlage keinen Frieden mit ihren Mitbrüdern haben wollten, sondern wiederholt an denselben Kaiser sich wandten und nochmals nicht bloß den Cäcilianus, sondern auch die ihnen bestimmten Richter bei einem weltlichen Fürsten verklagten und dann nochmals von einem anderen bischöflichen Richterstuhle an denselben Kaiser Berufung ergriffen. Und auch als dieser selbst die Parteien vernahm und das Urteil fällte, glaubten sie, weder der Wahrheit noch dem Frieden ein Recht einräumen zu dürfen.

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