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Werke Augustinus von Hippo (354-430) Epistulae (Auswahl) Ausgewählte Briefe (BKV)
Zweites Buch (Jahre 396—410).
XLII. (Nr. 93.) An Vincentius

X. 35.

Laß also ab, o Bruder, von deinem Bestreben, gegen so viele, so klare und unbezweifelte Zeugnisse Aussetzungen zusammenzusuchen aus den Schriften von Bischöfen, seien sie nun auf unserer Seite wie Hilarius oder seien sie aus der Zeit der Einheit vor der Lostrennung der donatistischen Partei wie Cyprianus und Agrippinus1. Vor allem kommt dieser Gattung von Schriften kein kanonisches Ansehen zu. Man liest sie nicht in dem Sinne, als ob sich aus ihnen ein Zeugnis ergebe, gegen welches kein anderer Gedanke aufkommen dürfe, wenn sie etwa in einer Sache die richtige Entscheidung verfehlt haben.Wir befinden uns hier in der Lage, das S. 368 Wort des Apostels auch auf uns anzuwenden: „Wenn ihr aber etwa anderer Meinung seid, so wird Gott auch dies euch noch offenbaren. Wohin wir aber gelangt sind, darauf laßt uns wandeln!“2 — auf dem Wege nämlich, der Christus ist. Von diesem Wege heißt es im Psalm: „Gott erbarme sich unser und segne uns; er lasse sein Angesicht über uns leuchten, damit wir auf der Erde unseren Weg erkennen, unter allen Völkern dein Heil“3.


  1. Agrippinus war Bischof in Karthago und hielt 220 das erste karthagische Konzil, auf dem die Ketzertaufe als ungültig erklärt wurde. ↩

  2. Phil 3, 15 und 16. ↩

  3. Ps. 66, 2 und 3. ↩

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