5.
Indessen handelt es sich auch nicht um eine Tat des Primianus allein; du weißt selbst, wie ich meine, daß ungefähr hundert von euren Bischöfen im Bunde mit dem verdammenswerten Maximianus den Primianus zu verurteilen gewagt haben. Hingegen hat auf dem Konzil zu Bagai nach dem Wortlaute des Beschlusses „der Blitz des Urteils von dreihundertundzehn Bischöfen den Maximianus als einen Gegner des Glaubens, einen Ehebrecher an der Wahrheit, einen Feind seiner Mutter, der Kirche, einen Diener des Dathan, Kore und Abiron aus dem Friedensbunde hinausgeschleudert“. Zwölf andere, die durch Teilnahme an seiner Weihe seine Empörung gegen Primianus unterstützt hatten, wurden, ohne daß man ihnen eine Frist zur Unterwerfung gewährte, in dieses Urteil miteingeschlossen. Den übrigen aber wurde, damit nicht zu viele ausgeschlossen würden, eine Frist gesetzt und bis dahin ein Aufschub der Rückkehr gestattet, so daß sie ihre Würde behalten sollten, wofern sie innerhalb der bestimmten Zeit sich von Maximianus lossagten. Jene dreihundertundzehn Bischöfe trugen also kein Bedenken, die, die eines so großen Frevels zugleich mit Maximianus angeklagt waren, zur Rückkehr zu ihrer Gemeinschaft einzuladen, vielleicht im Hinblick auf die Schriftstelle: „Die Liebe bedecket die Menge der Sünden“1. Jene aber, denen ein Aufschub gestaltet worden war, tauften außerhalb eurer Gemeinschaft so viele sie nur konnten. Hätten sie nicht außerhalb eurer S. 428 Gemeinschaft gestanden, so hätte man sie nicht durch Gewährung einer Frist zur Rückkehr einladen können. Sodann wurden sowohl vor als nach Ablauf jener Frist jene Zwölf, die zugleich mit Maximianus verurteilt worden waren, bei drei oder mehreren Prokonsuln angeklagt, damit sie rechtskräftig von ihren Sitzen vertrieben würden. Unter diesen Zwölf befand sich auch Felicianus von Musti, von dem ich jetzt nicht reden will, und der erst kürzlich verstorbene Prätextatus von Asturi, an dessen Stelle wegen seiner Verurteilung schon ein anderer geweiht war. Und gerade diese beiden hat nicht etwa Primianus allein in voller Würde wieder aufgenommen; nein, ebenso taten viele eurer Bischöfe bei Gelegenheit der Geburtstagsfeier des Optatus von Thamugada, die sie in großer Versammlung begingen, obwohl sie selbst fristlos verurteilt waren, obwohl man gegen sie bei so vielen Konsuln, nicht ohne Aufsehen und Lärm, Anklage erhoben und die Klageschrift veröffentlicht hatte. Und keiner, der von ihnen die Taufe empfangen hatte, ist wiedergetauft worden. Sollte diese Darstellung bezweifelt oder auch nur ein Punkt abgeleugnet werden, so möge man mir auferlegen, den Beweis bei Verlust meiner Bischofswürde zu führen!
-
1 Petr. 4, 8. ↩