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Werke Augustinus von Hippo (354-430) Epistulae (Auswahl) Ausgewählte Briefe (BKV)
Zweites Buch (Jahre 396—410).
XLVII. (Nr. 108.) An Macrobius

18.

Man flieht die Einheit; die Folge davon ist, daß wir gegen die Unbilden eurer Leute — um nicht zu sagen: gegen eure Unbilden — unsere Zuflucht zu den S. 445 Staatsgesetzen nehmen, daß aber auch die Circumcellionen gegen eben diese Gesetze ausgerüstet werden, die sie mit der gleichen Raserei verachten, mit der sie sie durch ihr früheres tolles Treiben auf euch herabgerufen haben. Man flieht die Einheit, und infolge davon erheben sich die Landpächter mit Frechheit gegen ihre Gutsherren, und die entflohenen Sklaven halten sich nicht nur wider die apostolische Lehre von ihren Herren fern, sondern sie drohen ihnen auch; ja sie drohen ihnen nicht bloß, sondern plündern sie auch in gewaltsamem Überfall. Urheber, Anführer und Vorkämpfer bei der Verübung dieser Verbrechen aber sind eure Bekenner, dieselben, die beim Gottesdienste eure Zierde sind, die aber auch zum Lobe Gottes fremdes Blut vergießen, so daß ihr um der üblen Nachrede der Leute willen versprechet, aus euren Sammlungen in der Kirche und in den Häusern den Beraubten ihr Eigentum zu ersetzen. Doch wäre es euch nicht lieb, wenn ihr imstande wäret, diese Zusage zu erfüllen; denn ihr wäret sonst genötigt, der Verwegenheit dieser Leute, die eure Priester für notwendig halten, mit größerer Entschiedenheit entgegenzutreten. Sie rühmen sich ja ihrer früheren Verdienste um euch, sie weisen mit Zahlenangaben darauf hin, daß vor jenem Gesetze, durch das ihr euch der freien Ausübung eures Gottesdienstes erfreuet1, eure Priester durch sie Ortschaften und Basiliken in ihre Hände bekamen, weil sie, was uns gehörte, verwüstet und unsere Angehörigen vertrieben hatten. Wolltet ihr also mit Strenge gegen sie auftreten, so würdet ihr euch undankbar euren Wohltätern gegenüber erweisen.


  1. Hier kann sowohl von der Religionsfreiheit die Rede sein, die Julianus den Donatisten gewährte, wie auch, von einem 409 erlassenen Edikt des Kaisers Honorius, der gestattete, daß jeder nach seinem freien Willen die christliche Religion ausüben dürfe. Wahrscheinlich ist letzteres gemeint. ↩

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