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Werke Augustinus von Hippo (354-430) Epistulae (Auswahl) Ausgewählte Briefe (BKV)
Drittes Buch (Jahre 411—430).
III. (Nr. 133.) An Marcellinus

2.

Übe, christlicher Richter, das Amt eines guten Vaters! Zürne über das Verbrechen, aber vergiß dabei nicht, auch auf die Menschlichkeit Rücksicht zu nehmen! Befriedige nicht die Begierde, an so abscheulichen Verbrechern Rache zu nehmen, sondern hege vielmehr die Gesinnung, die Wunden der Verbrecher zu heilen. Ermüde nicht in deiner väterlichen Sorgfalt, die du bei der Untersuchung walten ließest, wo du das Geständnis so großer Verbrechen nicht durch Ausspannung auf der Folterbank, nicht durch zerfleischende Krallen1, nicht durch lodernde Flammen, sondern durch Rutenstreiche entlockt hast. Diese Strafart wird ja auch von den Lehrern der freien Künste, selbst von den Eltern und oft auch vor den bischöflichen Richterstühlen angewandt. Strafe also nicht mit so großer Strenge, was du auf so milde Weise ausfindig gemacht hast. Größer ist die Notwendigkeit der Untersuchung als der Bestrafung. Darum forschen auch die mildesten Richter mit Sorgfalt und Eifer nach einem verborgen gehaltenen Verbrechen, um dann Schonung walten zu lassen, wenn sie es gefunden haben. Deshalb muß häufig die Untersuchung mit S. 525 größerer Strenge geführt werden, damit nach erfolgtem Geständnis Raum für die Nachsicht sei. Alle guten Werke lieben es ja, ins Licht gestellt zu werden, nicht wegen der Ehre vor den Menschen, sondern, wie der Herr sagt, „damit sie eure guten Werke sehen und euren Vater preisen, der im Himmel ist“2. Deshalb war es dem Apostel nicht genug, uns zur Bewahrung der Milde zu ermahnen, sondern er will auch, daß wir sie allen zu erkennen geben: „Eure Milde“, sagt er, „sei allen Menschen bekannt“3. Und an einer anderen Stelle: „Zeiget eure Milde allen Menschen!“4 Auch würde an dem heiligen David, als er des Feindes gnädig schonte, der in seine Hand gefallen war, die höchst ruhmvolle Milde nicht so sehr hervortreten, wenn sich nicht ebenso die Macht zeigte, die er über ihn besaß5. Möge dich also die Strafgewalt nicht zur Härte verleiten, nachdem die notwendige Untersuchung dich nicht von der Milde abgebracht hat. Suche nicht, nachdem das Verbrechen an den Tag gekommen, nach einem Scharfrichter, da du keinen Folterknecht gebrauchen wolltest, damit es an den Tag komme.


  1. Zu sulcantibus ungulis vgl. Cod. Justin. IX 18, 7: ungulis sulcantibus latera. ↩

  2. Matth. 5, 16. ↩

  3. Phil. 4, 5. ↩

  4. Tit 8, 2. ↩

  5. 1 Kön. 24, 1-8. ↩

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