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Werke Augustinus von Hippo (354-430) Epistulae (Auswahl) Ausgewählte Briefe (BKV)
Drittes Buch (Jahre 411—430).
V. (Nr. 141.) An die Donatisten

5.

Wer immer also von der katholischen Kirche getrennt ist, der wird, wenn er auch noch so löblich zu leben vermeint, allein um dieser Sünde willen, da er von der Einheit Christi getrennt ist, das Leben nicht haben, sondern der Zorn Gottes bleibt über ihm. Wer immer aber in dieser Kirche ein gutes Leben führt, dem schaden die Sünden anderer nichts, weil „jeder seine eigene Last tragen wird“1, wie der Apostel sagt. Und „wer immer in ihr den Leib Christi unwürdig genießt, der ißt und trinkt sich das Gericht“2; denn auch dies hat derselbe Apostel geschrieben. Wenn er aber sagt, „er ißt sich das Gericht“, so zeigt er damit genügend, daß er nicht für einen anderen, sondern für sich das Gericht ißt. Darüber haben wir verhandelt, dies haben wir gezeigt, und hierin haben wir Recht behalten, daß die Gemeinschaft mit den Bösen niemanden verunreinigt infolge der Teilnahme an den Sakramenten, sondern nur infolge der Zustimmung zu ihren Werken. Wenn ihnen aber jemand bei ihren bösen Werken nicht zustimmt, so hat es der Böse mit seiner eigenen Sache und Person zu tun, schadet aber keinem anderen, der nicht durch Zustimmung der Genosse seines Verbrechens wird.


  1. Gal. 6, 5. ↩

  2. 1Kor. 11, 29. ↩

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Theologische Fakultät, Patristik und Geschichte der alten Kirche
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