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Werke Augustinus von Hippo (354-430) Epistulae (Auswahl) Ausgewählte Briefe (BKV)
Drittes Buch (Jahre 411—430).

VIII. (Nr. 151.) An Cäcilianus

Geschrieben im Jahre 413 oder 414.

Den erlauchten Herrn, seinen sehr ehrenwerten Sohn Cäcilianus1 grüßt Augustinus im Herrn.

Inhalt.

Dieser Brief ist von großer historischer Wichtigkeit hinsichtlich der Geschichte jenes Tribuns Marcellinus, der uns als Präsident des Religionsgespräches von Karthago wohlbekannt ist. Marcellinus wird zwar in diesem Briefe nie mit Namen genannt, aber da auch der hl. Hieronymus bezeugt, daß er infolge der Heraclianischen Wirren durch Haß der Ketzer das Leben verloren habe, so ist wohl kein Zweifel, daß sein Tod jener Frevel sei, von dem in diesem Briefe umständlich gesprochen wird. — Die Statthalter Afrikas waren schon seit längerer Zeit sehr an Selbständigkeit gewöhnt, und so hatte Heraclianus es gewagt, offen vom Kaiser abzufallen und mit Landungstruppen, die er in der Nähe von Rom ausschiffte, nach Italien zu segeln. Allein er wurde 413 von Marinus bei Utriculi geschlagen. Marinus setzte hierauf nach Afrika über und hielt strenges Gericht gegen alle vorgeblichen Anhänger des Heraclianus. Wie Augustinus sagt, genügte irgendein bestochener Zeuge, um jemanden dem Tode zu überliefern. Die Donatisten benützten nun, wie es scheint, diese traurigen Verhältnisse, um ihren Groll gegen Marcellinus und seinen Bruder, den Prokonsul Apringius, zu befriedigen. S. 551 Beide wurden plötzlich verhaltet. Die in Karthago anwesenden Bischöfe, unter denen sich auch Augustinus befand, sandten einen Bischof aus ihrer Mitte an den kaiserlichen Hof, um Gnade für die Verhafteten zu erlangen; aber trotz gegenteiligen Versprechens ließ Marinus plötzlich beide enthaupten. Er selbst fiel beim Kaiser hierdurch in Ungnade und mußte in einer Kirche ein Asyl suchen; wenigstens scheint dies aus dem vorliegenden Briefe hervorzugehen. — Gerichtet ist der Brief an einen gewissen Cäcilianus, der sich damals als Freund des Marinus zu Karthago befand und — wie er wenigstens vor gab — seinen Einfluß für die Verhafteten verwendete. Da er mit Marinus viel im geheimen verkehrte, traf ihn der Verdacht, an des Marcellinus Hinrichtung Mitschuld zu tragen. Augustinus erklärt, dies von ihm nicht zu glauben, läßt ihn aber doch sehr deutlich fühlen, wie gewichtige Verdachtsgründe gegen ihn sprechen, besonders da er, wie man sagte, auch nach der verhängnisvollen Tat noch in freundschaftlichem Verkehr mit Marinus blieb. Augustinus schildert zuerst den traurigen Hergang der Sache, dann den edlen Charakter des Marcellinus und ermahnt schließlich den Adressaten dringend, seine Freundschaft gegen Marinus dadurch zu zeigen, daß er ihn zur Erkenntnis seines Frevels und zur Buße bringe.


  1. Cäcilianus war 409 unter Honorius zur Würde eines praefectus praetorio erhoben worden. ↩

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