2.
Als ich nämlich von meinen Mitbrüdern einen Brief des heiligen und seiner hervorragenden Verdienste wegen verehrungswürdigen Papstes Innozentius1 empfing, konnte ich aus sicheren Anzeichen entnehmen, daß er durch deine Herrlichkeit an mich gesandt worden sei. Ich dachte mir, du habest deshalb keine Zeilen von deiner Hand beigeschlossen, weil du dich wegen Überhäufung mit wichtigeren Geschäften nicht in einen Briefwechsel einlassen wolltest. Denn allerdings schien es naheliegend, daß ich, da du mir das Schreiben des heiligen Mannes zu übermitteln die Güte hattest, zugleich mit ihm auch ein Schreiben von dir bekommen würde. Daraus schloß ich nun, es seien dir meine Briefe nur dann zur Last, wenn sie notwendig sind, um jemanden zu empfehlen, dem ich dies in meinem Fürsprecheramte nicht verweigern könnte. Denn es ist unsere Gewohnheit, dies allen zu gewähren, und wir machen daraus eine zwar bisweilen zudringliche, jedoch nicht tadelnswerte Gepflogenheit. Daran habe ich mich also gehalten. So habe ich einen meiner Freunde deinem Wohlwollen empfohlen und von ihm schon eine Antwort empfangen, in der er sich bedankt, was auch ich hiermit tue. S. 553
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Innozenz I. 401—417. ↩