21.
Dies aber sage ich ganz offen: Wer sich um einen Menschen in der Absicht annimmt, daß dieser das gestohlene Gut nicht ersetze, oder wer ihn, wenn er sich an ihn wendet, nicht zum Wiederersatze anhält, obwohl er ihn ehrlich leisten könnte, der nimmt Anteil am Betrüge und am Verbrechen. Größere Barmherzigkeit erweisen S. 582 wir solchen, wenn wir ihnen unsere Hilfe entziehen, als wenn wir sie ihnen leisten. Denn wer die Sünde unterstützt, statt sie auszurotten und zu vertilgen, der leistet keine Hilfe. Aber liegt es deshalb in unserer Macht oder Pflicht, das Geld einzufordern oder die Leute anzuzeigen, damit es ihnen abgefordert werde? Wir tun, wozu uns unser bischöfliches Amt berechtigt, und drohen zwar auch manchmal mit dem menschlichen Gerichte, immer aber und vorzugsweise mit dem göttlichen. Diejenigen aber, die nicht wiedererstatten wollen, obwohl wir wissen, daß sie sich etwas mit Unrecht angeeignet haben und Ersatz zu leisten imstande sind, diese weisen wir zurecht, machen ihnen Vorwürfe und zeigen ihnen unser Mißfallen. Bei den einen geschieht dies im geheimen, bei den anderen öffentlich, je nachdem die Verschiedenheit der Personen die Anwendung verschiedener Heilmittel zu erfordern scheint, jedoch ohne sie zum Verderben anderer in noch größere Aufregung zu bringen. Bisweilen aber, wenn Besserung nicht erhofft wird, schließen wir sie von der Gemeinschaft des Altares1 aus.
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D. h. von der hl. Kommunion. ↩