24.
Es gibt auch andere Personen von mehr untergeordneter Stellung, die üblicherweise von beiden Parteien etwas beziehen, wie der Offizial und derjenige, von dem der Offizial seine Anweisung empfängt und an den er sich zu wenden hat. Was von diesen aus ungemäßigter Geldgier abgepreßt wurde, das pflegt man zurückzufordern, was gemäß einer erträglichen Gewohnheit gegeben wurde, aber nicht. Und wir tadeln diejenigen mehr, die so etwas gegen die Gewohnheit zurückfordern, als jene, die es der Sitte gemäß in Empfang genommen haben; denn die vielen Personen, wie sie für die Geschäfte der Menschen notwendig sind, werden durch solche Vorteile teils angelockt, teils an ihrem Platze festgehalten. Wenn diese ihren Lebensberuf ändern oder sich zu einer höheren Stufe von Heiligkeit erheben, so schenken sie leichter das auf solche Art Erworbene als ihr rechtmäßiges Eigentum den Armen, als daß sie es gleich fremdem Gut denen zurückerstatten, von denen sie es bekommen haben. Wer aber gegen das in der menschlichen Gesellschaft geltende Recht durch Diebstahl, Raub, Verleumdung. Bedrückung, Einbruch sich fremdes Gut angeeignet hat, der darf nach unserer Ansicht nicht eine Schenkung machen, sondern muß vielmehr Wiederersatz leisten gemäß dem im Evangelium S. 585 angeführten Beispiele des Zöllners Zachäus, der, sobald er den Herrn als Gast empfangen, sich sogleich zu einem heiligen Leben bekehrte und sprach: „Die Hälfte meines Vermögens gebe ich den Armen, und wenn ich jemandem etwas entwendet habe, so erstatte ich es vierfach“1.
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Luk. 19, 8. ↩