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Werke Augustinus von Hippo (354-430) Epistulae (Auswahl) Ausgewählte Briefe (BKV)
Drittes Buch (Jahre 411—430).
IX. (Nr. 153.) An Macedonius

26.

Wenn wir indessen mit Verständnis erwägen, was geschrieben steht: „Dem gläubigen Menschen gehören die Reichtümer der ganzen Welt, dem ungläubigen nicht einmal ein Obolus“1, müssen wir dann nicht alle, die sich am rechtmäßigen Besitze erfreuen, aber ihn nicht zu gebrauchen wissen, auch unter die Besitzer fremden Gutes rechnen? Denn gewiß ist das kein fremdes Gut, was man mit Recht besitzt: mit Recht aber besitzt man, was man in gerechter Weise besitzt; in gerechter Weise aber besitzt man, was man auf gute Weise besitzt. Alles also ist fremdes Gut, was man in schlechter Weise besitzt; in schlechter Weise aber besitzt man, was man schlecht gebraucht. Du siehst also, wie viele fremdes Gut erstatten müßten, wenn man auch nur sehr wenige fände, denen man es erstatten müßte. Allein wo immer diese sich befinden mögen, so verachten sie diese Dinge um so mehr, je größeres Recht sie auf deren Besitz hätten. Denn die Gerechtigkeit hat niemand in schlechter Weise, und wer sie nicht liebt, der hat sie nicht. Das Geld aber haben die Bösen in schlechter Weise, die Guten hingegen in um so besserer Weise, je weniger sie es lieben. Unter diesen Umständen aber duldet man die Ungerechtigkeit der schlechten Besitzer und stellt zwischen ihnen gewisse Rechte fest, S. 587 die man Zivilrechte nennt. Freilich bewirken sie nicht, daß die Bösen einen guten Gebrauch von ihrem Besitze machen, sondern nur, daß ihr schlechter Gebrauch weniger lästig fällt. Und dies wird so lange dauern, bis die Gläubigen und Frommen — diesen, die entweder aus bekehrten Bösen bestehen oder unter den Bösen eine Zeitlang leben und von ihnen in der Geduld geübt werden, ohne sich in ihre Sünden, verstricken zu lassen, gehört von Rechts wegen alles — zu jener Stadt gelangen, wo sich ihr ewiges Erbteil befindet, wo nur der Gerechte eine Stätte, nur der Weise einen Vorzug genießt, wo alle Bewohner in Wahrheit ihr Eigentum besitzen. Jedoch legen wir auch in Rücksicht auf diesen Sachverhalt keine Fürbitte ein, um die von den Sitten und Gesetzen geforderte Wiedererstattung zu hindern. Nur möchten wir, daß ihr gegen die Bösen zur Vergebung geneigt seid, nicht damit man an ihnen Gefallen finde oder damit sie böse bleiben, sondern weil jeder, der gut ist, zuerst böse war, und weil Gott durch das Opfer der Barmherzigkeit versöhnt wird. Denn wenn Gott den Bösen nicht gnädig wäre, so gäbe es keine Guten.

Nun bin ich aber dir in deinen Amtsgeschäften mit meinen Reden schon lange lästig gefallen, während einem scharfsinnigen und gelehrten Manne wie dir in Kürze das aufgeworfene Bedenken hätte gelöst werden können. Schon lange hätte ich schließen müssen, wenn ich im Auge gehabt hätte, daß du allein lesen werdest, was ich nach deinem Verlangen geschrieben habe. Lebe glücklich in Christo, teuerster Sohn! S. 588


  1. Sprichw. 17, 6 (Septuag.). ↩

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