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Werke Augustinus von Hippo (354-430) Epistulae (Auswahl) Ausgewählte Briefe (BKV)
Drittes Buch (Jahre 411—430).
XIV. (Nr. 186.) An Bischof Paulinus

30.

Wenn sich dies alles nun so verhält, so sollen' sie es nur wagen, zu behaupten und alle, die ihnen zugänglich sind, zu überreden, daß der gerechte Gott, bei dem keine Ungerechtigkeit ist, die von persönlichen Sünden freien Kinder zum ewigen Tode verurteilen würde, wenn sie nicht von Adam her in den Banden der Sünde lägen! Nun ist dies aber ganz widersinnig und mit der Gerechtigkeit Gottes völlig unvereinbar, und doch kann niemand, der seines christkatholischen Glaubens eingedenk ist, leugnen oder bezweifeln, daß die kleinen Kinder ohne den Empfang der Gnade der Wiedergeburt in Christo, ohne den Genuß seines Fleisches und Blutes das Leben nicht in sich haben können und deshalb der ewigen Strafe verfallen sind; also bleibt offenbar nur übrig, daß, da sie selbst nichts Gutes oder Böses getan haben, ihr Tod1 darum eine gerechte Strafe ist, weil sie in dem sterben, in dem alle gesündigt haben. Daher werden sie auch allein in dem gerechtfertigt, der weder eine Erbsünde sich zuziehen noch eine persönliche Sünde begehen konnte.


  1. Es ist vom geistigen Tode, d. h. von der ewigen Verdammnis als poena damni die Rede. ↩

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