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Werke Augustinus von Hippo (354-430) Epistulae (Auswahl) Ausgewählte Briefe (BKV)
Drittes Buch (Jahre 411—430).
XIV. (Nr. 186.) An Bischof Paulinus

35.

Er scheint also zu meinen, daß die Gnadenhilfe nur zum Überflüsse gegeben werde, das heißt daß wir auch wenn sie nicht gegeben würde, doch einen freien Willen besäßen, der stark und fest genug wäre, um nicht zu sündigen. Nun soll man nicht von uns glauben, daß wir einen unbegründeten Argwohn gegen ihn hegen; keiner soll etwa behaupten, er spreche in dem Sinne von einem freien Willen, der stark und fest genug sei, nicht zu sündigen — S. 657 obwohl er dies ohne Gottes Gnade nicht leisten und vollbringen kann —, wie man auch von gesunden Augen sagt, sie seien sehkräftig, obwohl sie ohne Hilfe des Lichtes in keiner Weise zu sehen vermögen. Damit wir also nicht zu solcher Ansicht kommen, zeigt er an einer anderen Stelle den Sinn seiner Worte oder seine Meinung; dort behauptet er: die Gnade Gottes werde deshalb den Menschen gegeben, damit sie das, was sie nach dem Gebote durch den freien Willen tun sollten, durch die Gnade leichter erfüllen könnten. Wenn er sagt leichter, wie will er anders verstanden sein, als daß man auch in Ermangelung der Gnade durch den freien Willen entweder leicht oder schwer die Gebote Gottes erfüllen könne?

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