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Werke Augustinus von Hippo (354-430) Epistulae (Auswahl) Ausgewählte Briefe (BKV)
Drittes Buch (Jahre 411—430).
XVII. (Nr. 194.) An Sixtus

4.

Wenn sie aber bei Gott ein Ansehen der Person anzunehmen glauben, sofern sie für wahr halten, daß er ohne vorausgehende Verdienste „sich erbarme, wessen er will“1 und nach seinem Wohlgefallen berufe und fromm mache, wen er will, beachten sie zu wenig, daß zwar dem Verdammten die verdiente Strafe zuteil wird, dem Erretteten aber unverdiente Gnade, so daß weder jener Grund hat, sich über ein Unrecht zu beschweren, noch dieser, sich eines Verdienstes zu rühmen; und dort kann doch nicht von einem Ansehen der Person die Rede sein, wo alles nur eine Masse der Verdammnis und Verwerfung2 bildet, so daß der S. 682 Gerettete an dem Nichtgeretteten ersieht, daß sein Anteil die Pein gewesen wäre, wenn nicht die Gnade zu Hilfe gekommen wäre. Wenn es sich aber um Gnade handelt, so ist sie nicht als Lohn für ein Verdienst verliehen, sondern aus freier Güte geschenkt.


  1. Röm. 9, 18. ↩

  2. Tina eademque massa damnationis et offensionis. ↩

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