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Werke Augustinus von Hippo (354-430) Epistulae (Auswahl) Ausgewählte Briefe (BKV)
Drittes Buch (Jahre 411—430).
XVII. (Nr. 194.) An Sixtus

7.

Obwohl nun jene Leute Feinde und Gegner der Gnade sind, so hat doch Pelagius vor dem kirchlichen Richterstuhl in Palästina1, da er sonst nicht ohne Strafe davongekommen wäre, jene verworfen, die behaupten, daß die Gnade Gottes nach Verdienst gegeben werde. Aber auch in ihren späteren Erörterungen findet man nichts anderes, als daß jene Gnade nach Verdienst gegeben werde, jene Gnade, von deren Herrlichkeit der Apostel vorzüglich im Briefe an die Römer spricht, damit ihre Empfehlung von Rom als dem Haupte des Erdkreises aus sich über den ganzen Erdkreis verbreite. Denn sie ist es, durch die der Gottlose gerechtfertigt wird, d. h. gerecht wird, nachdem er vorher gottlos gewesen. Darum gehen dem Empfange keine Verdienste voraus, weil den Verdiensten des Gottlosen nicht Gnade, sondern Strafe gebührt. Und die Gnade wäre nicht Gnade, wenn sie nicht unverdient, sondern nach Schuldigkeit gegeben würde.


  1. Auf der Synode zu Diospolis. ↩

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