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Werke Augustinus von Hippo (354-430) Epistulae (Auswahl) Ausgewählte Briefe (BKV)
Drittes Buch (Jahre 411—430).
XVII. (Nr. 194.) An Sixtus

VI. 22.

„Aber“, sagt Pelagius, „die Menschen, die nicht gut und gläubig leben, werden sich entschuldigen und sprechen: Was haben wir verbrochen, wenn wir ein schlechtes Leben führen, da wir die Gnade nicht empfangen haben, mit der wir ein gutes Leben führen könnten?“ Die ein schlechtes Leben führen, können nicht mit Wahrheit sagen, daß sie nichts Böses getan hätten. Denn wenn sie nichts Böses tun, so leben sie gut; wenn sie aber schlecht leben, so leben sie von sich aus schlecht, entweder wegen der ihnen anhaftenden Erbschuld oder weil sie außerdem persönliche Sünden begehen. Wenn S. 695 sie aber „Gefäße des Zornes sind, die zum Verderben bereitet wurden“1, so sollen sie es sich zuschreiben, was ihnen nach Gebühr zuteil wird; sind sie doch aus jenem Stoffe gemacht, den Gott wegen der Sünde des einen, in dem alle gesündigt haben, nach Recht und Gerechtigkeit verdammt hat. Wenn sie aber Gefäße der Barmherzigkeit sind, denen Gott, obwohl sie aus demselben Stoffe gemacht sind, die verdiente Strafe nachlassen wollte, so mögen sie nicht sich groß machen, sondern Gott preisen, der ihnen unverdiente Barmherzigkeit erwiesen hat; sollten sie etwa anderer Ansicht sein, so wird ihnen Gott auch dies noch zu erkennen geben.


  1. Röm. 9, 22 und 23.  ↩

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