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Bibliothek der Kirchenväter
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Werke Augustinus von Hippo (354-430) Epistulae (Auswahl) Ausgewählte Briefe (BKV)
Drittes Buch (Jahre 411—430).
XXIII. (Nr. 211.) An gewisse Klosterfrauen

7.

Zur bestimmten Zeit und Stunde haltet Gebetsstunden! Keine tue am Gebetsorte etwas anderes als das, wozu er bestimmt ist und wovon er seinen Namen S. 758 hat; sonst würden diejenigen, die außer den festgesetzten Stunden ihre freie Zeit zum Gebete verwenden wollen, durch jene gehindert werden, die sich dort mit etwas anderem beschäftigen wollen. Wenn ihr mit Psalmen und Hymnen1 zu Gott betet, so sei euer Herz beschäftigt mit dem, was euer Mund hervorbringt. Auch sollt ihr nur das singen, was die Anweisung verlangt; was sie nicht verlangt, soll auch nicht gesungen werden2.


  1. D. h. bei Abbetung des festgesetzten Offiziums, das später Brevier genannt wurde und bekanntlich noch von den Nonnen gebetet wird. ↩

  2. Hiernach scheint das Chorbuch auch schon formelle Vorschriften enthalten zu haben. ↩

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Theologische Fakultät, Patristik und Geschichte der alten Kirche
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