34. Kapitel: Logische Schulung und wirkliche Kenntnis der Wahrheit müssen nicht unbedingt beisammen sein
52. Es ist daher schon ein Unterschied, ob einer bloß die Gesetze der logischen Verbindung kennt oder auch die inhaltliche Wahrheit der Sätze. Durch jene Gesetze lernt man, was folgerichtig, was nicht folgerichtig oder was widersprechend ist. Folgerichtig ist z. B. der Satz: „Wenn einer ein Redner ist, dann ist er auch ein Mensch“; nicht folgerichtig ist der Satz: „Wenn einer ein Mensch ist, dann ist er auch ein Redner“; und widersprechend ist der Satz: „Wenn einer ein Mensch ist, dann ist er vierfüßig.“ In solchen Fällen bezieht sich das Urteil nur auf die Richtigkeit der logischen Verbindung. Will man sich aber ein Urteil über die innere S. 97Wahrheit der Sätze verschaffen, so müssen diese selbst und nicht ihr logischer Zusammenhang betrachtet werden. Wenn aber mit wahren und gewissen Sätzen solche, die noch ungewiß sind, in folgerichtigem Zusammenhang verbunden werden, dann müssen auch diese (bisher noch ungewissen) Sätze unbedingt gewiß werden. Es gibt Leute, die sich brüsten, als seien sie schon im Besitze der in den Sätzen selbst liegenden Wahrheit, wenn sie auch bloß die Wahrheit der logischen Verbindungen kennen gelernt haben. Im Gegensatz zu diesen setzen sich wieder andere, die tatsächlich im Besitze der Wahrheit sind, zu tief herab, bloß weil sie die Gesetze der Schlußfolgerung nicht kennen. Und doch ist der besser daran, welcher weiß, es gibt eine Auferstehung der Toten, als derjenige, welcher weiß, es sei folgerichtig, daß auch Christus nicht auferstanden ist, wenn es keine Auferstehung von den Toten gibt.