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Werke Augustinus von Hippo (354-430) Tractatus in Euangelium Iohannis Vorträge über das Johannes-Evangelium (BKV)
122. Vortrag

3.

Denen nun, welche dies beunruhigt, ist zu antworten, es sei ihnen nicht verboten worden, durch ihr natürlich erlaubtes und gebilligtes Gewerbe, unter Wahrung der Reinheit ihres Apostolates, den nötigen Unterhalt zu suchen, wenn sie etwa einmal nichts anderes hätten, wovon sie leben könnten. Es müßte denn einer nur anzunehmen oder zu sagen sich getrauen, der Apostel Paulus habe nicht zu jenen Vollkommenen gehört, welche nach Verlassung von allem Christus nachgefolgt sind, weil er, um niemand von denjenigen beschwerlich zu fallen, welchen er das Evangelium predigte, seinen Lebensunterhalt mit eigenen Händen gewann1. Im Gegenteil wurde dabei erfüllt, was er sagte: „Ich habe mehr als sie alle gearbeitet“, mit dem Beifügen: „Nicht ich aber, sondern die Gnade Gottes mit mir“2, damit erhelle, es sei auch dies der Gnade Gottes zuzuschreiben, daß er geistig und körperlich in dem Grade mehr als alle übrigen arbeiten konnte, daß er weder von der Predigt des Evangeliums abließ noch auch wie jene aus dem Evangelium den Lebensunterhalt erwarb, obwohl er dasselbe bei so vielen Völkern, unter welchen der Name Christi nicht verkündet worden war, viel weiter umher und fruchtbringender aussäte. Damit hat er gezeigt, den Aposteln sei nicht die Notwendigkeit auferlegt, sondern das Recht eingeräumt worden, vom Evangelium zu leben, d. h. den Lebensunterhalt zu gewinnen. Dieses Recht S. 1150 erwähnt derselbe Apostel mit den Worten: „Wenn wir euch Geistliches gesät haben, ist es etwas Großes, wenn wir euer Fleischliches ernten? Wenn andere des Rechtes auf euch teilhaftig sind, warum nicht vielmehr wir? Aber wir haben“, sagt er, „von diesem Rechte keinen Gebrauch gemacht“. Und kurz darauf: „Die dem Altare dienen“, sagt er, „haben am Altare Anteil; so hat auch der Herr denen verordnet, die das Evangelium verkünden, vom Evangelium zu leben. Ich aber habe von all dem keinen Gebrauch gemacht“3. Es ist also hinreichend klar, es sei den Aposteln nicht befohlen, aber erlaubt worden, von nichts anderm als vom Evangelium zu leben und von denjenigen, welchen sie durch die Predigt des Evangeliums Geistiges säten, Fleischliches zu ernten, d. h. den Unterhalt für dieses Fleisch zu nehmen und gleichsam als Soldaten Christi den gebührenden Sold in Empfang zu nehmen, sozusagen von den Provinzialen Christi4. Daher hatte ebenderselbe hervorragende Soldat Christi kurz vorher über diesen Punkt gesagt: „Wer hat je auf eigenen Sold Soldatendienste geleistet?5 Das ist jedoch er selbst, weil er mehr als alle arbeitete. Wenn also der selige Paulus jenes Recht, das er ohne Zweifel wie die übrigen Verkündiger des Evangeliums hatte, mit den übrigen nicht gebrauchte, sondern um eigenen Sold diente, damit nicht die mit dem Namen Christi gänzlich unbekannten Heiden durch seine Lehre als eine käufliche abgestoßen würden, und darum, obwohl zu etwas anderm erzogen, erst ein ihm nicht bekanntes Gewerbe lernte, damit, indem der Lehrer von seiner eigenen Hände Arbeit lebt, keine Hörer in Anspruch genommen würde, mit welch größerem Rechte hat der selige Petrus, der schon Fischer gewesen war, das Gewerbe, das er schon verstand, ausgeübt, wenn er gerade zu jener Zeit etwas anderes zu seinem Lebensunterhalt nicht fand?


  1. 2 Thess. 3, 8. ↩

  2. 1 Kor. 15, 10. ↩

  3. 1 Kor. 9, 11―15. ↩

  4. D. i. von den Untertanen Christi. Die Soldaten erhielten den Sold von den Provinzialen. Vgl. Vortr. 13 Nr. 17. ↩

  5. 1 Kor. 9, 7. ↩

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Vorträge über das Johannes-Evangelium (BKV)

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