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Werke Tertullian (160-220) De pudicitia

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On Modesty

Chapter XXII.--Of Martyrs, and Their Intercession on Behalf of Scandalous Offenders.

But you go so far as to lavish this "power" upon martyrs withal! No sooner has any one, acting on a preconceived arrangement, put on the bonds--(bonds), moreover, which, in the nominal custody now in vogue, 1 are soft ones--than adulterers beset him, fornicators gain access to him; instantly prayers echo around him; instantly pools of tears (from the eyes) of all the polluted surround him; nor are there any who are more diligent in purchasing entrance into the prison than they who have lost (the fellowship of) the Church! Men and women are violated in the darkness with which the habitual indulgence of lusts has plainly familiarized them; and they seek peace at the hands of those who are risking their own! Others betake them to the mines, and return, in the character of communicants, from thence, where by this time another "martyrdom" is necessary for sins committed after "martyrdom." "Well, who on earth and in the flesh is faultless?" What "martyr" (continues to be) an inhabitant of the world 2 supplicating? pence in hand? subject to physician and usurer? Suppose, now, (your "martyr") beneath the glaive, with head already steadily poised; suppose him on the cross, with body already outstretched; suppose him at the stake, with the lion already let loose; suppose him on the axle, with the fire already heaped; in the very certainty, I say, and possession of martyrdom: who permits man to condone (offences) which are to be reserved for God, by whom those (offences) have been condemned without discharge, which not even apostles (so far as I know)--martyrs withal themselves--have judged condonable? In short, Paul had already "fought with beasts at Ephesus," when he decreed "destruction" to the incestuous person. 3 Let it suffice to the martyr to have purged his own sins: it is the part of ingratitude or of pride to lavish upon others also what one has obtained at a high price. 4 Who has redeemed another's death by his own, but the Son of God alone? For even in His very passion He set the robber free. 5 For to this end had He come, that, being Himself pure from sin, 6 and in all respects holy, 7 He might undergo death on behalf of sinners. 8 Similarly, you who emulate Him in condoning sins, if you yourself have done no sin, plainly suffer in my stead. If, however, you are a sinner, how will the oil of your puny torch be able to suffice for you and for me? 9

I have, even now, a test whereby to prove (the presence of) Christ (in you). If Christ is in the martyr for this reason, that the martyr may absolve adulterers and fornicators, let Him tell publicly the secrets of the heart, that He may thus concede (pardon to) sins; and He is Christ. For thus it was that the Lord Jesus Christ showed His power: "Why think ye evil in your hearts? For which is easier, to say to the paralytic, Thy sins are remitted thee; or, Rise and walk? Therefore, that ye may know the Son of man to have the power upon earth of remitting sins, I say to thee, paralytic, Rise, and walk." 10 If the Lord set so much store by the proof of His power as to reveal thoughts, and so impart health by His command, lest He should not be believed to have the power of remitting sins; it is not lawful for me to believe the same power (to reside) in any one, whoever he be, without the same proofs. In the act, however, of urgently entreating from a martyr pardon for adulterers and fornicators, you yourself confess that crimes of that nature are not to be washed away except by the martyrdom of the criminal himself, while you presume (they can be washed away) by another's. If this is so, then martyrdom will be another baptism. For "I have withal," saith He, "another baptism." 11 Whence, too, it was that there flowed out of the wound in the Lord's side water and blood, the materials of either baptism. 12 I ought, then, by the first baptism too to (have the right of) setting another free if I can by the second: and we must necessarily force upon the mind (of our opponents this conclusion): Whatever authority, whatever reason, restores ecclesiastical peace to the adulterer and fornicator, the same will be bound to come to the aid of the murderer and idolater in their repentance,--at all events, of the apostate, and of course of him whom, in the battle of his confession, after hard struggling with torments, savagery has overthrown. Besides, it were unworthy of God and of His mercy, who prefers the repentance of a sinner to his death, that they should have easier return into (the bosom of) the Church who have fallen in heat of passion, than they who have fallen in hand-to-hand combat. 13 Indignation urges us to speak. Contaminated bodies you will recall rather than gory ones! Which repentance is more pitiable--that which prostrates tickled flesh, or lacerated? Which pardon is, in all causes, more justly concessible--that which a voluntary, or that which an involuntary, sinner implores? No one is compelled with his will to apostatize; no one against his will commits fornication. Lust is exposed to no violence, except itself: it knows no coercion whatever. Apostasy, on the contrary, what ingenuities of butchery and tribes of penal inflictions enforce! Which has more truly apostatized--he who has lost Christ amid agonies, or (he who has done so) amid delights? he who when losing Him grieved, or he who when losing Him sported? And yet those scars graven on the Christian combatant--scars, of course, enviable in the eyes of Christ, because they yearned after Conquest, and thus also glorious, because failing to conquer they yielded; (scars) after which even the devil himself yet sighs; (scars) with an infelicity of their own, but a chaste one, with a repentance that mourns, but blushes not, to the Lord for pardon--will anew be remitted to such, because their apostasy was expiable! In their case alone is the "flesh weak." Nay, no flesh so strong as that which crushes out the Spirit!


  1. Comp. de Je., c. xii. ↩

  2. Saeculi. ↩

  3. See 1 Cor. xv. 32. ↩

  4. See Acts xxii. 28. ↩

  5. Luke xxiii. 39-43. ↩

  6. See 1 John iii. v. ↩

  7. See Heb. vii. 26-viii. 1. ↩

  8. See 1 Pet. iii. 18. ↩

  9. See Matt. xxv. 8, 9. ↩

  10. See Mark ii. 9-11. ↩

  11. Luke xii. 50. ↩

  12. John xix. 33, 34. ↩

  13. Comp. de Monog., c. xv. ↩

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Über die Ehrbarkeit (BKV)

22. Kap. Sehr verkehrt handeln die Kirchenobern, wenn sie den Unzuchtssündern auf die Fürbitte der Märtyrer den Kirchenfrieden erteilen, dagegen ihn denen verweigern, welche bei der Verfolgung, von Folterschmerzen überwunden, abfielen.

Du aber dehnst diese Vollmacht bereits auch auf deine Märtyrer aus! Sobald irgendeinem infolge eines vermittelten Zugeständnisses Fesseln angelegt sind, die ihn unter der neuen Bezeichnung Haft (Custodia1 gar nicht drücken, so machen ihm sofort die Ehebrecher ihre Aufwartung, sofort stellen sich die Hurer S. 469 ein, schon ertönen Bitten, schon fließen Bäche von Tränen aller Befleckten, und niemand erkauft sich den Einlaß in den Kerker eifriger, als die den Einlaß in die Kirche verloren haben. Es drängen und drücken sich2 Männer und Frauen in den dunklen Orten, die man wegen der Gewohnheit, Unzucht zu treiben, wohl kennt, und suchen den Kirchenfrieden bei denen, deren eigener Friede in Gefahr ist. Andere nehmen ihre Zuflucht zu den Bergwerken und kommen als Inhaber der Kirchengemeinschaft von da zurück, wo doch bereits ein anderes Martyrium notwendig wäre wegen der nach dem Martyrium begangenen neuen Sünden. Denn wer ist auf Erden und im Fleische ohne Schuld? Wer ein Märtyrer, so lange er noch die Zeitlichkeit bewohnt, um Groschen bittet, des Arztes bedarf, und beim Gläubiger in Schuld steht?3 Stelle dir ihn nun vor unter dem Schwerte des Henkers, wenn sein Haupt bereits in die wagerechte Lage gebracht ist, stelle ihn dir vor am Kreuze, wenn sein Leib bereits ausgestreckt ist, stelle ihn dir vor am Pfahl, wenn der Löwe schon zum Sprung ansetzt, stelle ihn dir vor auf dem Scheiterhaufen, wenn das Feuer bereits angelegt ist, wer gibt dem Menschen selbst dann, sage ich, wenn er das Martyrium in sicherer Aussicht und sozusagen schon in der Hand hat4 -- wer gibt ihm die Erlaubnis, zu vergeben, was Gott vorbehalten werden muß, von welchem jene Sünden ohne Entschuldigung verdammt worden sind, die nicht einmal die Apostel, soviel ich weiß, selbst auch Märtyrer, für vergebbar hielten? Hatte ja doch z. B. Paulus zu Ephesus schon gegen wilde Tiere gekämpft zur Zeit, als er dem Blutschänder den Untergang zudekretierte. S. 470

Es sei dem Märtyrer genug, sich von seinen eigenen Vergehungen gereinigt zu haben! Es ist ein Zeichen von Undankbarkeit und Hochmut, unter andere auszuteilen, was er selbst um hohen Preis erlangt hat. Wer kann den Tod anderer durch den seinigen sühnen als nur der Sohn Gottes allein? Denn auch er hat erst während seines Leidens den Räuber befreit. Er war dazu nämlich gekommen, um, selbst von Sünde rein und durchaus heilig, für die Sünder zu sterben. Also du, der du ihm nacheiferst in Vergebung der Sünden, leide ebenso wie er für mich, wenn du selbst keine Sünden begangen hast. Wofern du aber ein Sünder bist, wie wird das öl deines Lämpchens für dich und mich ausreichen können?!

Ich habe auch jetzt noch ein Kennzeichen, um Christus zu erkennen. Wenn Christus zu dem Zwecke im Märtyrer ist, damit derselbe Hurer und Ehebrecher losspreche, dann möge der Märtyrer auch die Geheimnisse des Herzens offenbaren, und unter dieser Voraussetzung möge er die Sünden vergeben, und er ist Christus. Denn in dieser Weise hat Christus der Herr seine Macht geoffenbart: „Warum denkt ihr Böses in eurem Herzen? Was ist leichter zu dem Gichtbrüchigen zu sagen: Deine Sünden sind dir vergeben, oder: Stehe auf und wandle? Damit ihr also wisset, daß der Menschensohn die Macht habe auf Erden, die Sünden zu vergeben, so sage ich dir: Gichtbrüchiger, stehe auf und wandle”5. Wenn der Herr so sehr dafür besorgt war, seine Macht zu beweisen, daß er ihre Gedanken offenlegte und dann jenem befahl, gesund zu werden, damit man nicht glaube, er besitze nicht die Macht, Sünden zu vergeben, so darf ich bei niemandem das Vorhandensein dieser Macht annehmen ohne solche Beweise, Wenn du aber für die Ehebrecher und Hurer von dem Märtyrer Vergebung erbittest, so gestehst du damit ein, daß derartige Verbrechen nur durch das eigene Martyrium zu tilgen seien, während du beanspruchst, es könne durch ein fremdes Martyrium geschehen. So viel ich weiß, ist auch das Martyrium eine andere Art Taufe. Denn es S. 471 heißt: „Ich habe auch noch eine andere Taufe”6, weshalb auch aus der Seitenwunde des Herrn Wasser und Blut floß als Zubereitung beider Taufen. Ich muß also auch durch die erste Taufe einen anderen befreien können, wenn ich es durch die zweite kann.

Es drängt mich die Pflicht, immer und immer wieder zu Gemüt zu führen: Jede Belegstelle, jeder Grund, der dafür sprechen könnte, dem Ehebrecher und Hurer den Kirchenfrieden zurückzugeben, verlangt, daß man auch dem Mörder und dem Götzendiener, wenn sie Buße tun, zu Hilfe komme, sicher auch demjenigen, der den Glauben verleugnet, und letzterem jedenfalls dann, wenn er im Kampfe wegen des Bekenntnisses durch die Grausamkeit niedergeworfen wurde, nachdem er mit der Folter gerungen. Im übrigen wäre es Gottes und seiner Barmherzigkeit unwürdig, unwürdig der Barmherzigkeit gerade desjenigen7, der die Buße des Sünders dem Tode desselben vorzieht, daß die Rückkehr in die Kirche für die leichter sein soll, die in Geilheit, als für die, die im Kampfe gefallen sind. Die Ungebührlichkeit zwingt uns, uns folgendermaßen auszudrücken: Du willst lieber von Unreinheit befleckte als mit Blut befleckte Leiber zurückrufen? Welche Buße verdient mehr Mitleid, die, welche einen von Lüsten gekitzelten Leib in den Staub beugt, oder einen von den Foltern zerfleischten? Wann ist bei allen Prozeßsachen gnädige Nachsicht mehr der Billigkeit entsprechend, wenn ein Sünder sie anruft, der freiwillig, oder einer, der mit Widerstreben sündigte? Niemand wird mit seinem Willen zum Leugnen getrieben, niemand dagegen begeht Hurerei ohne seinen Willen. Zur Wollust zwingt uns keine Gewalt, als nur die in ihr selbst liegende; das, was man aus eigenem Belieben tut, kennt keinen Zwang. Indes, wie zahlreich sind nicht die Kunstgriffe des S. 472 Henkers, die zur Verleugnung treiben, sowie die Arten von Martern! Wer ist ein schlimmerer Verleugner Christi, wer ihn unter Qualen oder wer ihn unter Ergötzlichkeiten verloren hat? der, welcher bei seinem Verlust Schmerz empfand oder der, welcher dabei schäkerte? Und doch, jene Narben wurden im christlichen Streite eingedrückt, und sicherlich tun sie Christus gleichsam Gewalt an, weil sie nach dem Siege wenigstens begehrten, und auch so noch sind sie ruhmvoll, weil sie nur unterlagen dadurch, daß sie nicht siegten8. Zu ihnen blickt der Teufel auch jetzt noch mit Scheu hinauf, bei ihrem Unglück, welches aber doch rein ist, bei ihrer Buße, die in Trauer, aber ohne erröten zu müssen, auf den Herrn hingerichtet ist, um bei ihm Verzeihung zu erlangen9. Ihnen wird abermals vergeben werden, weil sie auf sühnbare Weise den Glauben verleugnet haben. Auf sie allein paßt das Wort: „Das Fleisch ist schwach”10. Hingegen ist kein Fleisch so mächtig als das, welches den Geist zu Boden wirft!11


  1. Der Text lautet gewöhnlich: Ut quisque ex confessione vincula induit adhuc mollia in novo custodiae nomine etc. Rauschen verweist mit Recht auf ad mart. 2, wo T. „custodia” von carcer unterscheidet. Noch mehr dient aber zur Erklärung der Stelle de ieiun. 12 (290/30): . . . quam (sc. abstinentiae disciplinam) nec ille pristinus vester non Christianus martyr adtigerat, quem ex facultate custodiae liberae aliquamdiu fartum etc. Custodia war also eine Haft, ein Gewahrsam, in dem man sich freier bewegen und reichlich unterstützt werden konnte. T. spricht an der genannten Stelle (wenn auch sicher in gehässiger Weise übertreibend) von Bädern, den Erholungsorten der feinen Welt u.s.w. Statt „ex confessione” überlieferte Gangneius „ex consensione”, und diese Lesart ist die richtige, wie es auch de ieiun. heißt: „ex facultate liberae custodiae”. Vielleicht ist aber „ex concessione” zu lesen. Diese libera custodia wurde zugestanden; „ex consensione” würde wohl darauf hindeuten, daß dieses Zugeständnis auf einem do ut des beruhte und nicht ohne Anwendung von allerlei Mitteln (Bestechung u. s. w.) erreicht wurde. ↩

  2. T. braucht den zweideutigen Ausdruck violantur. ↩

  3. T. denkt an die Parabel Matth. 18, 23 ff.  ↩

  4. Selbst dann ist er noch nicht Märtyrer, ja er könnte selbst noch des Martyriums verlustig gehen. ↩

  5. Matth. 9, 4 ff. ↩

  6. Luk. 12, 50. ↩

  7. Nach der Lesart indignum deo et illius misericordia, eius qui paenitentiam. Auf die Stelle, daß Gott lieber die Buße des Sünders will als seinen Tod, hatten seine Gegner sich besonders berufen. Deshalb der Zusatz eius qui etc. Gerade jene Barmherzigkeit Gottes, auf die sie sich immer wieder berufen wollen, fordert unbedingt, daß u. s. w. ↩

  8. quia non vincendo cesserunt darf nicht übersetzt werden, „weil sie nicht durch das Ausbleiben des Sieges verschwunden sind”. Der Sinn ist vielmehr: Sie sind zwar unterlegen und kaben nachgegeben, aber erst nach hartem Kampf. Der Sieg ist ihnen zwar nicht zu teil geworden, aber ihr Kampf war nichtsdestoweniger ein christlicher Kampf und ein Zeugnis für Christus, und auch so sind ihre Wunden glorreich. ↩

  9. vgl. Kap. 3. ↩

  10. Solis illis caro infirma est darf nicht als Frage gefaßt und übersetzt werden: Ist bei ihnen allein das Fleisch schwach ? Vielmehr enthält der Satz eine Behauptung und ist zu übersetzen: nur bei ihnen allein kann von Schwäche des Fleisches die Eede sein, oder wie oben: nur auf sie allein findet das Wort Anwendung. Der Sinn wird klargestellt durch de monog. 15., wonach die „Psychiker” dieses Wort des Herrn benutzten, um die zweite Ehe zu rechtfertigen, worauf ihnen T. antwortet: cur illam (infirmitatem) in alia causa neque sustinent neque venia fovent, cum tormentis expugnata est in negationem. ↩

  11. durch Sünden gegen die Keuschheit, durch Eingehen einer zweiten Ehe, oder durch Aufgabe des jungfräulichen oder enthaltsamen Lebens. Vgl. de monog. 16: Rideo autem, cum infirmitas carnis opponitur, quae summa fortitudo est. Iterum nubere est res virium, resurgere in opera carnis de continentiae otio substantia est laterum. ↩

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