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Werke Augustinus von Hippo (354-430) De Civitate Dei Zweiundzwanzig Bücher über den Gottesstaat (BKV)
20. Buch

4. Der Verfasser wird in den Ausführungen über das Jüngste Gericht die Zeugnisse aus dem Neuen Testamente denen aus dem Alten voranstellen.

Die Beweisstellen für dieses Jüngste Gericht Gottes, die ich anzuführen gedenke, sind zunächst aus den Büchern des Neuen Testamentes zu wählen, dann erst aus denen des Alten. Obgleich nämlich die alten Zeugnisse der Zeit nach vorangehen, sind doch die neuen der Würdigkeit nach überzuordnen, weil die alten nur Ankündigungen der neuen sind. Es sollen also die neuen zuerst angeführt und zu ihrer Bekräftigung dann auch die alten aufgerufen werden. Zu den alten gehören Gesetz und Propheten, zu den neuen Evangelium und apostolische Schriften. Der Apostel sagt aber1: „Denn durch das Gesetz kommt die Erkenntnis der Sünde. Jetzt dagegen ist ohne Gesetz die Gerechtigkeit Gottes geoffenbart worden, bezeugt durch Gesetz und Propheten; die Gerechtigkeit Gottes nämlich durch den Glauben an Jesus Christus für alle, die an ihn glauben.“ Diese Gerechtigkeit Gottes ist dem Neuen Testament eigentümlich und erhält Bezeugung von Seiten der alten Bücher, d. i. von Gesetz und Propheten. Zunächst muß man also den Gegenstand vorlegen, dann erst sind die Band 28, S. 1222Zeugen einzuführen. Diese Ordnung hat auch Christus Jesus selbst zu beobachten angeleitet, als er sagte2: „Ein im Reiche Gottes wohl unterrichteter Schriftgelehrter ist ähnlich einem Hausvater, der aus seinem Schatze Neues und Altes hervorholt.“ Er sagt nicht „Altes und Neues“, wie er doch hätte sagen müssen, wenn er sich nicht lieber an die Ordnung der Gewichtigkeit als an die der Zeit hätte halten wollen.


  1. Röm. 3, 20-22. ↩

  2. Matth. 13, 52. ↩

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