12. Schon um der Größe der ersten Auflehnung willen gebührt ewige Strafe allen, die außerhalb der Gnade des Erlösers stehen.
Jedoch dem menschlichen Empfinden erscheint eine ewige Strafe deshalb hart und ungerecht, weil man hienieden bei der Mangelhaftigkeit der vergänglichen Gefühle das Empfinden für die höchste und reinste Weisheit gar nicht hat, um fühlen zu können, welcher Frevel Band 28, S. 1340schon mit der ersten Auflehnung begangen worden ist. Denn je mehr der Mensch im Genusse Gottes stand, um so größer die Ruchlosigkeit, womit er Gott verließ und für ein ewiges Übel reif wurde, indem er jenes Gut in sich zerstörte, das ewig hätte sein können. Von daher ist die ganze Masse des Menschengeschlechtes verdammt; denn der, der den Frevel zum erstenmal beging, wurde mitsamt seiner in ihm wurzelnden Nachkommenschaft gestraft, so daß von dieser gerechten und verdienten Strafe außer durch erbarmende und unverdiente Gnade niemand befreit wird und das Menschengeschlecht sich in der Weise scheidet, daß an manchen sich die Kraft der erbarmenden Gnade erweist, an den übrigen die Kraft der gerechten Strafe. Denn beides zumal hätte sich nicht an allen erweisen lassen: wären alle im Strafzustand gerechter Verdammnis geblieben, so würde an keinem die erbarmende Gnade offenbar werden; und würden umgekehrt alle aus der Finsternis in das Licht versetzt werden, so würde an keinem die Vergeltung in ihrer wahren Gestalt offenbar werden. In diesem Zustande der Vergeltung befinden sich jedoch weit mehr als in dem der Gnade; daran soll sich zeigen, was von Rechtswegen allen gebühren würde. Würde es allen auch wirklich zuteil, so könnte niemand mit Recht die Gerechtigkeit des Strafenden tadeln; daß hingegen so viele daraus erlöst werden, ist Grund zum heißesten Dank für das freie Geschenk des Erlösers.