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Werke Augustinus von Hippo (354-430) Contra Faustum Manichaeum

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Reply to Faustus the Manichaean

26.

Again, we shall find on examination, that there is no opposition between the precept of the Lord about not putting away a wife, and what was said by them of old time: "Whosoever putteth away his wife, let him give her a writing of divorcement." 1 The Lord explains the intention of the law, which required a bill of divorce in every case where a wife was put away. The precept not to put away a wife is the opposite of saying that a man may put away his wife if he pleases; which is not what the law says. On the contrary, to prevent the wife from being put away, the law required this intermediate step, that the eagerness for separation might be checked by the writing of the bill, and the man might have time to think of the evil of putting away his wife; especially since, as it is said, among the Hebrews it was unlawful for any but the scribes to write Hebrew: for the scribes claimed the possession of superior wisdom; and if they were men of upright and pious character, their pursuits might justly entitle them to make this claim. In requiring, therefore, that in putting away his wife, a man should give her a writing of divorcement, the design was that he should be obliged to have recourse to those from whom he might expect to receive a cautious interpretation of the law, and suitable advice against separation. Having no other way of getting the bill written, the man should be obliged to submit to their direction, and to allow of their endeavors to restore peace and harmony between him and his wife. In a case where the hatred could not be overcome or checked, the bill would of course be written. A wife might with reason be put away when wise counsel failed to restore the proper feeling and affection in the mind of her husband. If the wife is not loved, she is to be put away. And that she may not be put away, it is the husband's duty to love her. Now, while a man cannot be forced to love against his will, he may be influenced by advice and persuasion. This was the duty of the scribe, as a wise and upright man; and the law gave him the opportunity, by requiring the husband in all cases of quarrel to go to him, to get the bill of divorcement written. No good or prudent man would write the bill unless it were a case of such obstinate aversion as to make reconciliation impossible. But according to your impious notions, there can be nothing in putting away a wife; for matrimony, according to you, is a criminal indulgence. The word "matrimony" shows that a man takes a wife in order that she may become a mother, which would be an evil in your estimation. According to you, this would imply that part of your god is overcome and captured by the race of darkness, and bound in the fetters of flesh.


  1. Deut. xxiv. i, and Matt. v. 31, 32. ↩

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Gegen Faustus

26.

Dass schliesslich auch jenes Verbot, die Ehefrau zu entlassen (cf. Mt. 5,32), nicht im Widerspruch zu dem steht, was den Alten gesagt wurde (deut. 24,1/Mt. 5,31): Wer seine Frau aus der Ehe entlässt, muss ihr eine Scheidungsurkunde geben, auch das werden wir bei genauerem Hinsehen erkennen. Der Herr erklärte ja, was die Absicht des Gesetzes war, als es vom Ehemann verlangte, seiner Frau, die er formlos aus der Ehe entlassen wollte, eine Scheidungsurkunde auszustellen. Es sagte nämlich nicht: Wer will, kann seine Ehefrau entlassen – was tatsächlich im Widerspruch zum Scheidungsverbot Christi stände, sondern wollte vielmehr verhindern, dass die Ehefrau von ihrem Mann entlassen wird, der ja nun diese Bedenkphase einschieben musste, während der sein Herz, durch die Abfassung der Scheidungsurkunde in seinem unbändigen Drang zur Scheidung zurückgehalten, von diesem Plan Abstand nehmen und darüber nachdenken konnte, welch schlimme Sache es wäre, seine Ehefrau zu entlassen. Es kommt ja hinzu, dass bei den Hebräern, wie berichtet wird, einzig die Schriftgelehrten das Recht hatten, Texte in Hebräischer Sprache abzufassen, da diese aufgrund ihrer Fachkompetenz ein höheres Mass an Weisheit besassen, und diese nicht nur besassen, sondern auch nutzten, wenn sie zusätzlich über Gerechtigkeitssinn und Pflichtgefühl verfügten. Zu diesen Schriftgelehrten also, welchen es oblag, das Gesetz rechtskundig zu interpretieren und mit gerechtem Sinn von der Scheidung abzuraten, wollte das Gesetz den Ehemann schicken, und verlangte deshalb von ihm, bei der Entlassung seiner Ehefrau eine Scheidungsurkunde auszustellen (cf. Deut. 24,1). Denn die Urkunde konnte ihm einzig durch sie angefertigt werden, und er geriet bei dieser Gelegenheit zwangsläufig gleichsam in ihre Hände, sodass sie ihn mit gutem Rat leiten und mit ihrem friedensstiftenden Vorgehen neue Liebe und Eintracht zwischen ihm und seiner Ehefrau vermitteln konnten. War aber die Abneigung zwischen den beiden so gross geworden, dass sie nicht mehr zu beseitigen oder zu zügeln war, musste natürlich die Scheidungsurkunde ausgestellt werden, da ja anzunehmen war, dass der Ehemann seine Frau nicht grundlos entliess, wenn seine Abneigung so gross geworden war, dass kein Zureden der Fachleute in ihm jene Liebe wiedererwecken konnte, die für das Eheleben unabdingbar ist. Denn wenn eine Ehefrau nicht mehr geliebt wird, muss sie aus der Ehe entlassen werden. Da dies aber nicht wünschenswert ist, muss die Liebe zu ihr neu geweckt werden. Doch kann die Liebe einem Unwilligen nicht durch Zwang auferlegt, sondern einzig durch Mahnen und Überzeugen neu belebt werden. Dies nun war die Aufgabe des Schriftgelehrten als eines gerechten und weisen Mannes, wie er es aufgrund seines Berufes zu sein hatte. Damit aber der zerstrittene Ehemann den Weg zu ihm fand, wurde ihm die Abfassung der Scheidungsurkunde auferlegt. Diese aber durfte der ehrenwerte und gesetzeskundige Mann erst dann schreiben, wenn sein Rat zur Versöhnung im Herz des Ehemannes keinen Erfolg zeitigte, da es sich bereits zu weit entfremdet und verirrt hatte. Angesichts des gotteslästerlichen Lügengebäudes eurer Irrlehre möchte ich nun aber von euch wissen, warum ihr selber es ablehnt, die Ehefrau zu entlassen, da doch nach eurer Lehre die Ehe nicht dazu geschlossen wird, um den im Wort matrimonium enthaltenen Sinn zu erfüllen, sondern das Laster der Begierde auszuleben. Die lateinische Bezeichnung für die Ehe – matrimonium - drückt doch aus, dass der Sinn der Ehe für die Frau einzig darin besteht, Mutter zu werden; gerade an der Mutterschaft aber nehmt ihr Anstoss. Denn ihr glaubt, dass bei der Empfängnis jener Teil eures Gottes, der im Kampf gegen das Volk der Finsternis besiegt und unterworfen wurde, immer von neuem an die Fesseln des Fleisches gekettet wird.

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