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Werke Sulpicius Severus (363-429) Vita sancti Martini Leben des heiligen Bekennerbischofs Martinus von Tours (BKV)

11.

Nun will ich mit der Erzählung der Wundertaten beginnen, die er als Bischof wirkte. Unweit der Stadt, nahe beim Kloster, lag ein Ort, den die Leute in der irrigen Anschauung, als wären dort Märtyrer begraben, zu einem Heiligtum gestempelt hatten. Es stand daselbst auch ein Altar, den frühere Bischöfe errichtet haben sollten. Martinus schenkte aber nicht leichthin unerwiesenen Behauptungen Glauben. Er verlangte daher von den älteren Priestern und Klerikern, daß sie ihm den Namen des Märtyrers und die Zeit seines Martertodes angäben: es beunruhigten ihn ernste Bedenken, da keine übereinstimmende Überlieferung aus alter Zeit zuverlässige Bürgschaft bot. Zunächst hielt er sich also eine Zeitlang von diesem Orte fern. So tat er einerseits der Verehrung keinen Eintrag, da er noch nichts Bestimmtes wußte, andererseits trat er aber auch mit seinem Ansehen nicht für die Volksmeinung ein, damit der Aberglaube nicht neue Nahrung erhalte. Später begab er sich mit einigen wenigen Brüdern an den Ort, trat an das Grab heran und betete zum Herrn, er möge ihm kundtun, wer hier begraben liege und was von seinem Tugendverdienst zu halten sei. Dann drehte er sich nach links und sah neben sich einen schmutzigen Schatten mit drohender Geberde. Martinus befahl ihm, Namen und S. 34Tugendverdienst anzugeben. Er nannte seinen Namen und gestand, daß er ein Verbrecher sei. Er sei ein Räuber gewesen und wegen seiner Freveltaten hingerichtet worden. Das Volk verehre ihn irriger Weise als Heiligen. Er habe mit den Märtyrern nichts gemein; ihr Anteil sei Himmelsherrlichkeit, seiner aber Höllenpein. Merkwürdiger Weise hörten die Anwesenden wohl jemand reden, sahen aber niemand. Nachher erzählte Martinus, was er gesehen. Dann ließ er den Altar, der dort war, wegschaffen. Auf diese Weise befreite er das Volk von jener irrigen, abergläubischen Verehrung1 .


  1. Vielleicht wurde durch diese Erzählung die Bestimmung des 6. Konzils von Karthago [401] Can. 17 mit veranlaßt; darnach mußten die memoriae martyrum entfernt werden, falls sie eich nicht als echt erweisen ließen [Hefele-Leclercq II. 1, 129]. ↩

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