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Werke Cyprian von Karthago (200-258) Epistulae Briefe (BKV)
30. Brief

3. Kapitel

Daß wir damit recht haben, das haben unsere früheren Briefe bewiesen. Wir haben euch darin in klarer Darlegung unsere Ansicht vorgetragen, nicht nur gegenüber denen, die sich selbst als Ungläubige verraten hatten durch das unerlaubte Bekenntnis ihrer schändlichen Opferzeugnisse (gleich als ob sie dadurch den umschlingenden Fallstricken des Teufels entgehen könnten, obwohl sie doch gerade durch den Inhalt ihrer Bestätigung sich ebenso schuldig gemacht hatten, als wenn sie vor die verruchten Altäre wirklich hingetreten wären), sondern auch gegen jene, die eine Urkunde hatten aufnehmen lassen, wenn sie auch bei ihrer Ausfertigung nicht S. 93 persönlich zugegen waren, da sie ja doch durch den Antrag auf diesen Wortlaut (der Urkunde) ihre Anwesenheit vorgegeben hatten1. Denn an einem Frevel ist der nicht unschuldig, der es erreicht hat, daß er geschah, und frei von Schuld ist der nicht, mit dessen Zustimmung ein Verbrechen zwar nicht wirklich begangen wurde, aber doch als geschehen öffentlich zu lesen ist. Und da das ganze heilige Geheimnis des Glaubens offenkundig auf dem Bekenntnis des Namens Christi beruht, so hat einer, der nach trügerischem Blendwerk zu seiner Entschuldigung sucht, damit schon geleugnet, und wer den Anschein erwecken will, als habe er den gegen das Evangelium erlassenen Verordnungen oder Gesetzen Genüge getan, der hat sich schon damit gehorsam gezeigt, daß er sich diesen Anschein geben wollte. Aber auch gegen jene, die durch unerlaubte Opfer ihre Hände und ihren Mund besudelten, nachdem sie vorher schon ihr eigenes Herz befleckt hatten (womit allein schon ihre Hände und ihr Mund gleichfalls besudelt sind), haben wir unsere Glaubenstreue und unsere Übereinstimmung kundgetan. Denn es sei ferne von der römischen Kirche, daß sie ihre Strenge in so gottloser Nachgiebigkeit aufgebe und durch die Untergrabung der Erhabenheit des Glaubens die kraftvollen Zügel ernster Zucht lockere! Wenn man nämlich jetzt, wo die gefallenen Brüder nicht nur zerschmettert am Boden liegen, sondern auch noch in weiterem Sturze begriffen sind, das gar zu übereilte Heilmittel der Wiederaufnahme gewährt, das ja keinesfalls Nutzen bringen kann und aus falschem Mitleid zu den alten Wunden der Übertretung neue hinzufügt, dann wird den Unglücklichen nur zu ihrem noch größeren Verderben auch noch die Buße entrissen. Denn wo kann wohl die Arznei der Nachsicht Erfolg haben, wenn sogar der Arzt selbst der Buße vorgreift und die Gefahr übersieht, wenn er die Wunde nur zudeckt und sie nicht in der zur Heilung notwendigen Zeit vernarben läßt? Das heißt nicht heilen, sondern — wenn wir die Wahrheit sagen wollen — töten.


  1. Vgl. Band I, S. 84 Anm. ↩

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