1. Kapitel1
S. 1 Cyprianus entbietet den Presbytern und Diakonen sowie dem Volke zu Furni2 seinen Gruß.
Schwer betroffen, teuerste Brüder, hat mich und meine anwesenden Amtsgenossen sowie die mit uns versammelten Mitpriester die Nachricht, daß unser Bruder Geminius Victor bei seinem Scheiden von dieser Welt den Priester Geminius Faustinus in seinem Testament zum Vormund ernannt hat. Ist doch schon längst in einer Versammlung der Bischöfe beschlossen worden, niemand dürfe einen von den Klerikern und Dienern Gottes in seinem letzten Willen zum Vormund oder Testamentsvollstrecker bestellen, weil alle, die des göttlichen Priestertums gewürdigt und in ein kirchliches Amt eingesetzt sind, nur dem Altar und Opferdienst sich widmen und ihre Zeit mit Bitten und Gebet verbringen sollten. Denn es steht geschrieben: „Keiner, der Gott Kriegsdienste tut, verwickelt sich in weltliche Geschäfte, um dem gefallen zu können, dem er sich verpflichtet hat3.“ Da dies für alle gilt, wieviel weniger darf man dann diejenigen S. 2 in die Händel und Fallstricke der Welt verwickeln, die mit göttlichen und geistlichen Dingen beschäftigt sind und sich deshalb nicht von der Kirche abwenden und ihre Zeit irdischen und weltlichen Geschäften widmen können. Die Anweisung dieser Verordnung und frommen Verpflichtung haben einst unter dem Gesetze schon die Leviten eingehalten. Als daher die elf Stämme sich in das Land teilten und den Besitz zerlegten, da erhielt der Stamm Levi, der den Tempel und den Altar und den Gottesdienst versah, nichts bei dieser Verteilung, sondern, während die anderen das Land bebauten, sollte er nur Gott dienen und zu seinem Lebensunterhalt von den elf Stämmen den Zehnten von der jährlichen Ernte erhalten. Dies alles geschah nach dem Willen und der Anordnung Gottes, so daß sie, die mit göttlichen Diensten sich befaßten, weder durch irgend etwas davon abgezogen noch genötigt wurden, Weltliches zu denken oder zu tun. Diese begründete Vorschrift gilt jetzt für den Klerus, so daß diejenigen, die in der Kirche des Herrn in eine höhere geistliche Würde eingesetzt werden, in nichts von ihrem göttlichen Amte sich abziehen lassen, um nicht in weltliche Händel und Geschäfte verwickelt zu werden, sondern um in der Ehrenspende der Brüder gleichsam den Zehnten von der Ernte zu erhalten und sich von dem Altar und dem Opferdienst nicht abzuwenden, sondern sich Tag und Nacht himmlischen und geistlichen Dingen zu widmen.
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Inhalt des ersten Briefes: Entgegen einem früheren Synodalbeschluß hatte ein gewisser Geminius Victor in Furni den Presbyter Faustinus zu seinem Testamentsvollstrecker ernannt. Unter Berufung auf das Beispiel der Leviten schärft Cyprian die alte Verordnung von neuem ein und verbietet, für die Seelenruhe des Verstorbenen zu beten und zu opfern. Geschrieben vermutlich im Jahre 249 ↩
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Furni war eine Stadt in Tunis; der Bischofsstuhl war damals offenbar nicht besetzt. ↩
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2 Tim. 2, 4. ↩