20. Der Mönch darf die Essenszeit nicht überschreiten, wenn er zu den Kämpfen mit dem innern Feinde gelangen will.
Will der Mönch zum Kampfe mit dem innern Feinde S. 115 gelangen, so muß er vor Allem die Vorsichtsmaßregel anwenden, daß er durch keine Lust an Speise und Trank sich verleiten lasse, vor der festgesetzten Zeit und der Stunde der gemeinsamen Mahlzeit Etwas ausser Tisch zu genießen; aber auch nach Beendigung der Mahlzeit soll er sich nicht erlauben, die geringste Speise zu nehmen. Ebenso soll er auch die festgesetzte Zeit und das bestimmte Maß des Schlafes einhalten. Denn mit demselben Eifer muß man die Auswüchse des Geistes abschneiden, mit dem man das Laster der Unzucht wegschneiden muß. Wer aber die ungeordneten Begierden des Gaumens nicht zu zügeln vermochte, wie wird der die Gluthen der Fleischeslust auslöschen können? Und wer die kleinen und offen zu Tage liegenden Leidenschaften nicht bändigen konnte, wie wird er die verborgenen und von Jedermann unbemerkt ihn quälenden Leidenschaften mit Einsicht und Klugheit bekämpfen können? Und deßhalb bewährt sich bei den einzelnen Regungen und in jedwedem Verlangen die Kraft des Geistes. Wenn nun Einer bei sehr kleinen und offenkundigen Leidenschaften überwunden wird, was er dann bei sehr großen, starken und verborgenen auszuhalten vermag, das sagt ihm sein eigenes Bewußtsein.