2. Die Ruhmsucht plagt den Mönch nicht bloß nach seiner leiblichen, sondern auch nach seiner geistigen Seite.
Dieses Laster plagt den Mönch nicht allein nach seiner fleischlichen Seite, wie die übrigen Sünden, sondern auch S. 227 nach seiner geistigen Seite hin, da es sich mit viel schlauerer Bosheit in den Geist eindrängt. Die Folge davon ist, daß Solche, welche nicht durch Fleischessünden konnten getäuscht werden, um so stärker durch den Erfolg der Geistessünden verwundet wurden. Und um so verderblicher für den Kampf ist diese Sünde, je mehr sie durch ihre Verstecktheit die Achtsamkeit erschwert. Denn mit allen Fehlern ist der Kampf handgreiflicher und offener, und bei einem jeden dieser Kämpfe wird der durch einen unbeugsamen Widerspruch zurückgewiesene Anreizer schwächer abziehen und der aus dem Felde geschlagene Gegner gegen seinen Besieger in Zukunft einen schwächeren Angriff machen. Allein diese Krankheit plagt zuerst den Geist, um ihn zur eitlen Überhebung in äusseren und offenkundigen Dingen zu versuchen, und wenn sie durch den Schild der Entsagung zurückgeschlagen ist, so wechselt sie wiederum, wie eine so zu sagen vielgestaltige Bosheit, die frühere Kleidung und das frühere Aussehen und sucht unter der Truggestalt der Tugenden den Sieger zu werfen und zu erdrosseln.