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Werke Johannes Cassianus (360-435) De institutis coenobiorum et de octo principalium vitiorum remediis Von den Einrichtungen der Klöster (BKV)
Zweites Buch: Die kanonischen Vorschriften über die nächtlichen Gebete und Psalmengesänge.

18. Vom Samstag Abend bis zum Sonntag Abend kniet man nicht.

[Forts. v. S. 43 ] Auch Das ist noch zu erwähnen, daß vom Samstag Abend, mit welchem gleichsam schon der Sonntag anbricht, bis zum folgenden Abend bei den ägyptischen Mönchen die Kniee nicht gebeugt werden; aber auch an allen Tagen zwischen Ostern und Pfingsten geschieht Dieß nicht, sowie auch an diesen die gewöhnliche Fastenregel nicht beobachtet wird. Den Grund hiefür werde ich in den Collationen seiner Zeit auseinandersetzen. Unsere jetzige Aufgabe ist, die Verhältnisse in kurzer Aufzählung zu berühren, damit das Buch nicht den festgesetzten Umfang überschreite und den Leser mit Überdruß erfülle.

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Von den Einrichtungen der Klöster (BKV)
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Avant-Propos et Préface d'Institutions de Cassien

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