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Werke Johannes Cassianus (360-435) De institutis coenobiorum et de octo principalium vitiorum remediis Von den Einrichtungen der Klöster (BKV)
Viertes Buch: Regeln für die Novizen.

8. Erste Übungen der Novizen zur Besiegung aller bösen Begierden.

[Forts. v. S. 64 ] Dieser ältere Bruder hat nun die Pflicht, den jungen eben eingeführten Novizen hauptsächlich darüber zu belehren, wie er seinen Eigenwillen vollständig besiegen kann. Denn dieser Sieg allein befähigt ihn, von Stufe zu Stufe bis zum höchsten Gipfel der Vollkommenheit emporzuklimmen. Bei dieser eifrigen und sorgfältigen Uebung wird der Novizenmeister seinem Schüler absichtlich immer Solches zu befehlen bemüht sein, was nach seiner Beobachtung dessen Sinnesart nicht zusagt. Denn im Besitze einer reichen Erfahrung halten die Brüder an dem Grundsatze fest, daß die Mönche, zumal die jüngeren, die Lust ihrer bösen Begierlichkeit nicht zu zügeln im Stande sind, wenn sie nicht zuvor ihren Eigenwillen durch Gehorsam abzulegen gelernt haben. Daher ist es ihre ausgesprochene Überzeugung, daß man unmöglich den Zorn oder die Traurigkeit oder den Geist der Unreinigkeit unterdrücken, geschweige denn eine wahre Demuth des Herzens, stete brüderliche Einigkeit und eine feste und dauernde Eintracht bewahren oder auch nur länger im Kloster verbleiben könne, wenn man nicht zuvor seinen Eigenwillen zu überwinden gelernt habe.

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