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Werke Johannes Cassianus (360-435) De institutis coenobiorum et de octo principalium vitiorum remediis Von den Einrichtungen der Klöster (BKV)
Viertes Buch: Regeln für die Novizen.

15. Über die bei uns herrschende maßlose Habsucht.

Was sollen wir Beklagenswerthe zu dieser Vollkommenheit sagen, die wir, im Kloster weilend und unter die sorgende Obhut des Abtes gestellt, dennoch besondere Schlüssel führen und, alle Ehrfurcht und Scheu vor unserm Stande mit Füßen tretend, sogar Ringe zur Verschließung geheimer Dinge ohne Scham offen an den Fingern tragen!1 Ja, nicht nur begnügen wir uns nicht mit Kistchen und Körbchen, sondern nicht einmal mit Kasten und Schränken, um Das aufzubewahren, was wir zusammenscharren oder beim Verlassen der Welt zurückbehalten haben. Dergestalt lassen wir uns zuweilen sogar für ganz werthlose und nichtige Gegenstände einnehmen, die wir gerade wie unsere eigenen verkaufen, daß wir gegen den, der Etwas davon auch nur mit dem Finger zu berühren wagt, von solchem Zorne entbrennen, daß wir unsere innere Aufregung nicht einmal von den Lippen und der ganzen Entrüstung verrathenden Haltung des Körpers zurückzuhalten vermögen. Doch gehen wir über unsere Fehler hinweg und schweigen wir von dem, was keiner Erwähnung werth ist gemäß dem Worte:2 „Nicht spreche S. 70 mein Mund von den Fehlern der Menschen,“ vielmehr von den Tugenden, die bei ihnen sich finden. Fahren wir daher in der begonnenen Form der Erzählung mit Dem fort, was auch wir mit allem Eifer erstreben müssen, und führen wir nunmehr in kurzem Ueberblicke die Regeln und Grundzüge an, und gehen wir hierauf zu einigen Thaten und Werken der Vorgesetzten über, die wir gemäß unseres Vorhabens dem Gedächtnisse unserer Leser einprägen wollen. Auf diese Weise bekräftigen wir unsere Erörterungen mit den stärksten Zeugnissen; denn alles bis jetzt Gesagte erhärten wir durch Beispiele und die Gewährschaft, welche das Leben der Mönche bietet.


  1. Nach dem Zeugnisse des Plinius (Naturgesch. 33, 1) und des Clemens von Alexandrien (Pädag. 3, 2) trugen die Alten Siegelringe nicht bloß zum Versiegeln von Briefen und sonstigen Schriften, sondern bedienten sich auch ähnlicher Ringe zur Schließung des Hauses, von Schränken, Kisten, Schatullen u. dgl. ↩

  2. Ps. 16, 4 [Hebr. Ps. 17, 4]. ↩

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