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Werke Laktanz (250-325) Epitome divinarum institutionum Auszug aus den göttlichen Unterweisungen (BKV)

29. Die Bestimmung des Menschen zur Gerechtigkeit.

Untersuchen wir nun, worin das höchste Gut besteht, das zu erreichen die Aufgabe des Weisen ist. Daß die Menschen zur Gerechtigkeit geboren werden, lehren nicht bloß die hl. Schriften, sondern bekennen mitunter S. 163 auch die Philosophen selbst. So heißt es bei Cicero1: „Von allen Untersuchungen, mit denen sich die gelehrten Männer beschäftigen, verdient in der Tat keine den Vorzug vor der, welche zur klaren Einsicht führt, daß wir zur Gerechtigkeit geboren sind.“ Das ist völlig wahr. Wir werden doch nicht zum Verbrechen geboren, nachdem wir Wesen sind, die zur Geselligkeit und Gemeinschaft geschaffen sind. Den reißenden Tieren wohnt von Natur aus die Wildheit inne; denn sie können anders als von Raub und Blut nicht leben. Aber auch sie schonen, selbst im Drang des äußersten Hungers, der Tiere ihrer eigenen Gattung. Das nämliche tun die Vögel, die auf den Fraß anderer Vögel angewiesen sind. Um wieviel mehr muß der Mensch, der mit dem Menschen durch den Austausch der Sprache und das gemeinsame Denken und Fühlen verbunden ist, des Nebenmenschen schonen und ihn lieben! Und darin besteht die Gerechtigkeit. Nachdem aber den Menschen allein die Vernunft verliehen ist, um Gott zu erkennen, und nachdem in der Weisheit allein der Unterschied zwischen Mensch und Tier besteht, so ist die Gerechtigkeit selbst an zwei Verpflichtungen gebunden: die eine obliegt uns gegen Gott als Vater, die andere gegen den Nebenmenschen als Bruder; denn wir verdanken alle ein und demselben Gott das Dasein. Mit Fug und Recht ist darum gesagt worden: Die Weisheit ist die Wissenschaft der göttlichen und menschlichen Dinge. Wir sollen wissen, was wir Gott und was wir dem Nebenmenschen schuldig sind: Gott schulden wir Verehrung, dem Nebenmenschen Liebe. Die Verehrung Gottes gehört zum Gebiet der Weisheit, die Liebe des Nächsten zum Bereich der Tugend, und beides schließt in sich die Gerechtigkeit ein. Wenn es demnach feststeht, daß der Mensch zur Gerechtigkeit geboren wird, so muß der Gerechte notwendig den Übeln ausgesetzt sein, um zur Übung der Tugend, die ihm innewohnt, Gelegenheit zu haben. Denn die Tugend ist die geduldige Ertragung der Übel.

Die Vergnügungen flieht der Gerechte als Übel; die S. 164 Schätze verachtet er, weil sie vergänglich sind; und hat er Schätze, so verschenkt er sie zum Unterhalt der Armen; nach Ehren strebt er nicht, weil sie kurz und hinfällig sind; Unrecht fügt er niemand zu; und leidet er Unrecht, so vergilt er es nicht; den Plünderer seiner Habe verfolgt er nicht. Er hält es nämlich für unerlaubt, den Nebenmenschen zu verletzen; und wenn jemand auftritt, der ihn zwingen will, den Bund mit Gott zu brechen, so weigert er sich nicht der Martern und des Todes. So kommt es, daß der Gerechte immer in Dürftigkeit und Niedrigkeit, immer in Verunglimpfungen oder auch Martern leben muß.


  1. De legg. I 10, 28. ↩

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