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Werke Thomas von Aquin (1225-1274) Summa Theologiae Summe der Theologie
Prima Pars Secundae Partis
Quaestio 51

Dritter Artikel. Die für Erzeugung eines Zustandes notwendige Zahl der Akte.

a) Ein einziger Akt kann einen Zustand erzeugen. Denn: I. Der Beweis ist ein Akt der Vernunft. Mit Hilfe eines einzigen Beweises aber wird Wissenschaft verursacht, die nichts anderes ist wie der Zustand, womit man eine Schlußfolge festhält. Also ein einziger Akt erzeugt einen Zustand. II. Gleichwie eine Thätigkeit anwachsen kann vermittelst der Vervielfältigung, so auch vermittelst anhaltender Kraft und Aufmerksamkeit. Vermittelst der Vervielfältigung der Akte werden aber Zustände erzeugt; also kann es auch einzelne Akte geben, die mit solcher Spannung sich vollziehen, daß ein einziger genügt, um einen Zustand zu erzeugen. III. Gesundheit und Krankheit sind gewisse Zustände. Infolge eines einzigen Aktes aber trifft es sich, daß der Mensch krank oder gesund wird. Also. Auf der anderen Seite sagt Aristoteles (1 Ethic. 7.): „Wie eine Schwalbe und ein Tag nicht den Frühling macht, so bewirkt es auch nicht ein einziger Tag oder geringe Zeit, daß man glücklich und selig sei.“ Seligsein aber heißt „Thätigsein gemäß dem Zustande vollkommener Tugend.“ (l. c.) Also der Zustand der Tugend und ebensowenig ein anderer wird nicht durch einen einzigen Akt erzeugt.

b) Ich antworte, der Zustand werde durch eine Thätigkeit erzeugt, insofern das leidende bestimmbare Vermögen in Bewegung gesetzt wird von einem wirksam thätigen Princip. Damit aber eine Eigenschaft im leidenden Teile erzeugt werde, ist es erforderlich, daß das wirksam Thätige vollkommen sich unterwerfe das Leidende oder Bestimmbare. So sehen wir, daß oft das Feuer nicht sogleich das Brennbare in Flammen setzt, weil es des betreffenden Stoffes nicht ganz und gar Meister wird; vielmehr entfernt es nur nach und nach die entgegenstehenden Eigenschaften, bis es den Stoff ganz und gar sich unterworfen hat und nun ihm seine Ähnlichkeit einprägen kann. Offenbar aber kann das wirksam thätige Princip bei den menschlichen Handlungen, die Vernunft nämlich, nicht ganz und gar das begehrende Vermögen in einem einzigen Akte sich unterwerfen. Denn das begehrende Vermögen steht in Beziehung zu Vielem und in mannigfaltigster Weise. Durch die Vernunft aber wird geurteilt, es sei etwas zu begehren, soweit ein einziger Akt in Betracht kommt, gemäß bestimmt abgegrenzten Gesichtspunkten und nach besonderen Umständen. Dementsprechend also wird das begehrende Vermögen nicht ganz und gar unterworfen, daß es für gewöhnlich und in den meisten Fällen immer auf das Nämliche sich richte wie die Natur dies thut. Das aber gerade gehört zum Zustande der Tugend. Nicht also durch einen einzigen Akt, sondern durch viele wird der Zustand der Tugend hervorgebracht. Bei den auffassenden Vermögen aber findet sich ein doppeltes Leidende oder Bestimmbare: Das eine ist die „mögliche“ Vernunft, welche die aus den Phantasiebildern abgezogenen Ideen in sich aufnimmt und demgemäß erkennt; — das andere ist die beschränkte Denkkraft, die an den Stoff gebunden ist, zusammen mit dem Gedächtnisse und der Einbildungskraft. Mit Rücksicht auf das erstgenannte leidende Moment kann ein thätig wirksames Princip mit einem einzigen Akte sich dasselbe unterwerfen; wie z. B. ein durch und aus sich bekannter und erwiesen dastehender Satz in einem Male die Vernunft überzeugt, daß sie fest der Schlußfolge anhänge. Das thut allerdings ein bloß wahrscheinlicher Satz nicht; weshalb eine wissenschaftliche Meinung, auch von seiten der „möglichen“ Vernunft, aus vielen Akten der Vernunft erzeugt wird. Mit Rücksicht auf die niederen Kräfte aber muß in jedem Falle der nämliche Akt oft wiederholt werden, damit er dem Gedächtnisse fest anhafte. Deshalb sagt Aristoteles (de memor. et rem. 2.): „Das stete Betrachten kräftigt das Gedächtnis.“ Dagegen kann ein körperlicher Zustand von einem einzigen Akte aus verursacht werden, wenn der von außen kommende Einfluß sehr stark ist; wie bisweilen eine starke Arznei sogleich die Gesundheit zur Folge hat.

c) Damit beantwortet.

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