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Werke Thomas von Aquin (1225-1274) Summa Theologiae Summe der Theologie
Prima Pars Secundae Partis
Quaestio 89

Sechster Artikel. Die läßliche Sünde kann in keinem Menschen zusammen sein allein mit der Erbsünde.

a) Das Gegentheil wird dargethan: I. Die Vorbereitung geht dem Zustande vorher. Die läßliche Sünde aber ist die Vorbereitung zur Todsünde. Also findet sich im Ungläubigen, dem die Erbsünde nicht nachgelassen ist, die läßliche Sünde vor der Todsünde; und so haben die Ungläubigen bisweilen läßliche Sünden zusammen bloß mit der Erbsünde ohne Todsünden. II. Weniger Verbindung hat die läßliche Sünde mit der Todsünde, wie die eine Todsünde mit der anderen. Der Ungläubige aber als unterworfen der Erbsünde kann eine Todsünde begehen, ohne die andere zu begehen. Also kann er auch eine läßliche Sünde begehen und keine Todsünde. III. Das Kind, welches zum Alter der Vernunft kommt, kann mindestens kurze Zeit verbleiben, ohne schwer zu sündigen; kommt doch dies auch bei den größten Verbrechern vor. In jener kurzen Zeit aber kann es eine läßliche Sünde begehen, die also dann zusammen ist allein mit der Erbsünde. Auf der anderen Seite werden die Menschen für die bloße Erbsünde bestraft in der Vorhölle, im limbus der Kinder, wo keine fühlbare Pein sich findet. (Vgl. im dritten Teile.) In die Hölle aber kommen die Menschen wegen der Todsünde allein. Es gäbe also keinen Ort, wo jener gestraft würde, der nur läßliche Sünden hat zusammen mit der Erbsünde.

b) Ich antworte, unmöglich sei es, daß jemand zusammen mit der Erbsünde nur läßliche Sünden habe und keine Todsünde. Der Grund davon ist: Vor dem Gebrauche der Vernunft, also vor dem unterscheidungsfähigen Alter, entschuldigt den Menschen der Mangel des Alters von läßlichen und Todsünden. Hat er aber angefangen, sei ne Vernunft zu gebrauchen, so ist das Erste, was vorkommt, dies daß er über sich selbst nachdenkt. Setzt sich nun der Mensch in geordnete Beziehung zum letzten Endzwecke, so wird er vermittelst der Gnade den Nachlaß der Erbsünde erhalten. Setzt er sich aber nicht in geordnete Beziehung zum letzten Endzwecke, insoweit er in jenem Alter unterscheidungsfähig ist, so sündigt er schwer; denn er thut nicht, was an ihm ist. Und danach wird in ihm keine läßliche Sünde sein ohne Todsünde, außer nachdem ihm Alles durch die Gnade nachgelassen worden.

c) I. Die läßliche Sünde ist nicht mit Notwendigkeit eine Vorbereitung für die Todsünde; sondern ab und zu. So bereitet manchmal viele Arbeit und Mühe das Fieber vor; nicht aber so, wie die Wärme das Feuer. II. Weil der Mangel des Gebrauches der Vernunft da ist, nur deshalb kann die läßliche Sünde nicht zugleich mit der Erbsünde sein; nicht als ob die läßliche Sünde weiter entfernt wäre von der Erbsünde oder mehr mit ihr übereinkäme oder ähnlich. III. Von anderen schweren Sünden kann das Kind, welches das Unterscheidungsalter erlangt hat, einige Zeit sich enthalten; nicht aber wird es befreit von der Sünde der erwähnten Unterlassung, außer wenn es sich, so schnell es kann, zu Gott wendet. Denn d'as Erste, was dem Menschen in diesem Alter begegnet, ist, daß er daran denkt, wohin er alles Andere als zu dessen Zwecke beziehen soll. Der Zweck nämlich ist im Bereiche der Absicht immer das Frühere. Und deshalb ist dies die Zeit, wofür er verpflichtet wird durch das bejahende Gebot Gottes, welches in den Worten ausgedrückt liegt: „Wendet euch zu mir und ich werde mich zu euch wenden.“ Zach. 5, 3.

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