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Werke Thomas von Aquin (1225-1274) Summa Theologiae Summe der Theologie
Secunda Pars Secundae Partis
Quaestio 43

Achter Artikel. Zeitliche Güter sind nicht ans Furcht vor Ärgernis schlechthin und ohne weiteres bedingungslos beiseite zu lassen.

a) Das Gegenteil wird bewiesen. Denn: I. Das geistige Heil des Nächsten müssen wir mehr lieben wie jegliches zeitliche Gut. Das geistige Heil des Nächsten aber wird gehindert durch das Ärgernis. Also was auch immer für zeitliche Güter müssen beiseite gelassen werden um eines Ärgernisses willen. II. Die zeitlichen Güter gehören weder zur Wahrheit des Lebens, noch zu jener der Lehre noch zu jener der Gerechtigkeit. (Vgl. Art. 7 ad IV.) III. Unter den zeitlichen Gütern ist die Speise das Notwendigste. Diese aber soll man hintenansetzen, wenn die Gefahr droht, ein Ärgernis zu geben, nach Röm. 14.: „Stürze nicht um der Speise willen jenen in das Verderben, für den Christus gestorben ist.“ IV. Zeitliche Güter werden am besten durch gerichtliches Urteil bewahrt oder wieder erlangt. Solches Urteil aber einzuholen, ist nicht erlaubt; nach Matth. 5.: „Wer mit dir vor Gericht streiten will, damit er dein Kleid erhalte; dem überlasse auch den Mantel,“ und 1. Kor. 6.: „Schon ist es für euch ein Vergehen, daß ihr vor Gericht geht. Weshalb leidet ihr nicht lieber Unrecht?“ V. Selbst jene zeitlichen Güter, die den geistigen am nächsten stehen, soll man um des Ärgernisses willen beiseite lassen, wie den zeitlichen Unterhalt für die Spendung geistiger Güter, „damit dem Evangelium kein Hindernis bereitet würde.“ (1. Kor. 9.) Und deshalb nimmt auch die Kirche in manchen Ländern nicht den Zehnten. Also gilt das noch weit mehr für alle übrigen zeitlichen Güter. Auf der anderen Seite verlangte der heilige Thomas von Canterbury die Güter der Kirche, trotzdem der König daran Anstoß nahm.

b) Ich antworte, die zeitlichen Güter, die uns zur Verwaltung anvertraut sind, sei es von der Kirche sei es vom Staate, dürfen wir nicht preisgeben um irgend welchen Ärgernisses willen. Hier gilt dasselbe was von dem zum Heile Notwendigen. Die zeitlichen Güter aber, die unser Eigentum sind, müssen wir manchmal festhalten oder sie wieder verlangen; und manchmal nicht. Handelt es sich nämlich um ein „Ärgernis der Kleinen“, also um ein Ärgernis aus Schwäche oder Unkenntnis, so sind solche Güter preiszugeben oder das Ärgernis ist durch geeignete Erklärungen zu heben. Deshalb sagt Augustin (1. de serm. Dom. 20.): „Man soll geben, was dem anderen nicht schadet, soweit der betreffende dies voraussetzen kann; und wenn du abschlägst was der andere erbittet, sollst du den gerechten Grund anzeigen und du wirst dem bittenden etwas Besseres gegeben haben, wenn du ihn, der mit Unrecht verlangt, besserst.“ Handelt es sich um ein „Ärgernis der Pharisäer“, also aus Bosheit, so soll man keine zeitlichen Güter preisgeben. Denn das würde dem Gemeinbesten sowohl schaden (die bösen nämlich würden dadurch ermutigt werden, von neuem Ärgernisse zu erregen, und eine Gelegenheit zu rauben würde dies sein) als auch dem Besten derer, die Ärgernisse erregen, weil sie unrechtes Gut behalten und in der Sünde bleiben würden. Deshalb sagt Gregor (31. moral. 8.): „Manche sind, wenn sie uns zeitliche Güter nehmen, nur zu dulden; andere sind unter Beobachtung der Billigkeit zu hindern nicht nur auf Grund der Sorge, daß das Unsrige uns entzogen werde, sondern auch damit jene die das, was ihnen nicht gehört, rauben, nicht sich selbst zu Grunde richten.“

c) I. Damit beantwortet. II. Wenn den bösen hie und da erlaubt würde, fremdes Gut zu rauben, so würde dies der Wahrheit des Lebens, der Wahrheit, der Gerechtigkeit zum Schaden gereichen. III. Nicht die Speise überhaupt verbietet der Apostel, wenn Ärgernis droht, sondern eine so beschaffene bestimmte Speise, nach 1. Kor. 8.: „Ich will in Ewigkeit kein Fleisch essen, wenn ich dadurch meinem Bruder Ärgernis gebe.“ IV. Jenes Gebot ist nach Augustin (1. de serm. Dom. 19.) zu verstehen von der Bereitwilligkeit des Herzens; daß nämlich der Mensch bereit sei, lieber Unrecht zu leiden als vor Gericht zu gehen, wenn so es nützlich ist. Manchmal ist (vgl. ad II.) dies aber nicht nützlich V. Das Ärgernis, welches der Apostel vermeiden wollte, kam von der Unkenntnis der Heiden, die daran nicht gewohnt waren. Also mußte man sich dessen enthalten, bis der gehörige Unterricht erteilt war. Ähnlich enthält sich die Kirche in den Ländern, wo diese Gewohnheit nicht herrscht, der Forderung des Zehnten.

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