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Werke Thomas von Aquin (1225-1274) Summa Theologiae Summe der Theologie
Secunda Pars Secundae Partis
Quaestio 88

Zehnter Artikel. Vom Gelübde kann dispensiert werden.

a) Dies wird bestritten. Denn: I. Etwas Geringeres ist es, ein Gelübde in ein anderes zu verwandeln als davon ganz und gar zu dispensieren. Ersteres aber ist nicht erlaubt, nach Lev. 27: „Wenn jemand gelobt hat, dem Herrn ein Tier zu opfern, so kann dies nicht verwandelt werden; weder daß man ein besseres opfere noch ein schlechteres.“ II. Ein Gelübde erfüllen ist Naturgesetz und zugleich Gesetz Gottes (vgl. Art. 3), zum ersten Gebote gehörig. Darin kann also ein Mensch, nicht dispensieren. III. Die Verpflichtung auf Grund eines Gelübdes beruht auf der Treue, die der Mensch Gott schuldet. Darin kann aber niemand dispensieren. Auf der anderen Seite kann von einem Gesetze, das doch auf der Übereinstimmung vieler beruht, ein Mensch dispensieren; also noch mit weit mehr Recht von einem Gelübde, das vom Privatwillen des einzelnen ausgeht.

b) Ich antworte, man müsse von der Dispens in einem Gelübde sprechen, wie von der Dispens in einem Gesetze. Das Gesetz nun wird aufgestellt mit Rücksicht auf das, was in den meisten Fällen gut ist. Es trifft sich aber, daß, was für gewöhnlich gut ist, in einem besonderen Falle nicht mehr etwas Gutes ist; und dann muß von der dazu passenden Person erklärt werden, in diesem besonderen Falle sei das Gesetz nicht zu beobachten. Das nennt man nun im eigentlichen Sinne dispensieren, d. h. zumessen für jeden einzelnen Fall das Gemeinsame. Ebenso nun stellt auch jener, der etwas gelobt, gewissermaßen ein Gesetz auf; er verpflichtet sich zu etwas an sich oder für gewöhnlich Gutem. Es kann aber zutreffen, daß dieses selbe in einem besonderen Falle entweder etwas einfach Schlechtes oder etwas Unnützes oder ein Hindernis sei für ein größeres Gut; was gegen das Wesen des Gelübdes verstößt. Also in solchem Falle kann die zustehende Person bestimmen, das Gelübde sei nicht zu beobachten. Wird nun vom Gelübde schlechthin entbunden, so ist das eine eigentliche Dispens; wird ein anderes an die Stelle gesetzt, so ist das eine Umwandlung, also etwas Geringeres wie die Dispens. In beiden Fällen ruht die maßgebende Gewalt in der Kirche.

c) I. Das Tier, welches man opfern konnte, wurde daraus selber daß es gelobt wurde, etwas Heiliges, Gottgeweihtes; und deshalb konnte keine Umwandlung mehr stattfinden. So kann auch jetzt eine Sache, die Gott geweiht worden, wie ein Kelch oder ein Haus, nicht mehr in den gewöhnlichen Gebrauch kommen; mag man eine bessere oder eine schlechtere dafür umtauschen wollen. Ein Tier aber, das nicht geopfert werden konnte, das durfte man und mußte man loskaufen, wie das Gesetz I. c. sagt; und so können auch jetzt die Gelübde umgewandelt werden. II. Wenn bei einem menschlichen Gesetze dispensiert wird, so heißt das nicht, es geschehe nun etwas gegen das Gesetz; sondern das bedeutet, was für gewöhnlich Gesetz ist, das sei dies nicht im besonderen speciellen Falle. So nun ähnlich dispensiert der Obere vom Gelübde. Damit wird erklärt, in dem besonderen Falle sei dieses Gelübde kein Gelübde mehr oder der betreffende Fall sei nicht im Gelübde enthalten, er sei keine Materie für ein Gelübde. Der Kirchenobere also dispensiert da nicht von einem Natur- oder göttlichen Gesetze; sondern er bestimmt das, was beim Ablegen des Gelübdes unter das Ergebnis der menschlichen Überlegung nicht gefallen sei, da diese nicht Alles vorhersehen kann. III. Zur Treue gegen Gott gehört es nicht, daß jemand etwas thut, unter dem Vorwande eines Gelübdes, was an sich schlecht oder unnütz ist. (S. oben.)

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