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Werke Thomas von Aquin (1225-1274) Summa Theologiae Summe der Theologie
Tertia Pars
Quaestio 59

Vierter Artikel. Die richterliche Gewalt Christi erstreckt sich auf alle menschlichen Dinge.

a) Dem wird Folgendes gegenübergestellt: I. Nach Luk. 12. sagte ein Mann aus dem Volke zu Christo: „Sage
meinem Bruder, er solle mit mir teilen das Erbe;“ und Christus antwortete: „Mensch, wer hat mich über euch zum Richter gemacht?“ II. Nur über das Unterworfene hat jemand Gewalt. Noch ist aber
nicht Christo Alles unterworfen (1. Kor. 15. und Hebr. 2.). III. 20. de civ. Dei 2. sagt Augustin: „Es gehört dies dem Gerichte
Gottes an, daß bisweilen die guten Unglück haben in der Welt und bisweilen Glück; und Ähnliches mit den bösen der Fall ist.“ Das war aber
auch vor Christi Menschwerdung. Auf der anderen Seite heißt es Joh. 5.: „Der Vater hat alles Gericht dem Sohne übergeben.“

b) Ich antworte; offenbar hat Christus als Gott alles Gericht vom Vater; denn wie der Vater Alles macht durch den Sohn, so richtet Er auch Alles durch den Sohn. Aber auch als Mensch hat der Herr alles Gericht über alle menschlichen Dinge erhalten. Denn „wenn 1. der geistige Mensch Alles richtet“ (1. Kor. 2.), insoweit sein Geist dem Worte Gottes anhängt; so thut dies im höchsten Grade die Seele Christi, welche durchaus voll ist von der Wahrheit des Wortes Gottes. Sodann folgt dies 2. aus dem Verdienste seines Todes. Denn, heißt es Röm. 14.: „Darin ist Christus gestorben und auferstanden, daß Er Gewalt habe über die lebendigen und toten.“ Deshalb sagt der Apostel: „Wir alle werden vor dem Richterstuhle Christi stehen“ (Röm. 14.); und bei Daniel 7. wird erklärt: „Und Er gab Ihm die Gewalt und die Ehre und die Herrschaft; und alle Völker und alle Zungen werden Ihm dienen.“ Endlich dienen 3. alle Dinge dem menschlichen Heile; zugelassen dazu aber oder verworfen werden die Menschennach dem Richterspruche Christi. Da Ihm also die Hauptsache überlassen ist, so auch das dieser als dem Zwecke Dienende; somit sind Christo alle menschlichen Dinge als dem Richter überlassen.

c) I. Sowie Christus, obgleich als König von Gott aufgestellt, nicht zeitlicherweise herrschen wollte, nach Joh. 18.: „Mein Reich ist nicht von dieser Welt;“ — so wollte Er auch nicht den Richter machen über zeitliche Dinge, der da gekommen war, die Menschen zu Göttlichem hinzugeleiten. Deshalb sagt Ambrosius zu dieser Stelle: „Mit Recht vermeidet Er eine Entscheidung in Zeitlichem, der wegen der ewigen Dinge herabgekommen war; und nicht will Er Richter sein in Streitsachen, der da Richter ist über die lebendigen und die toten und abwägt die Verdienste.“ II. Der vom Vater empfangenen Macht nach ist Alles Christo unterthan, nach Matth. ult.: „Mir ist alle Gewalt gegeben.“ Aber die Ausführung oder sinnlich wahrnehmbare Offenbarung dieser Macht ist noch nicht
vollendet; bis sein Wille wird in Allem erfüllt sein dadurch daß Er die
einen belohnt und die anderen bestraft. III. Vor der heiligen Menschwerdung ruhte die Ausführung der richterlichen Gewalt bei Christo als dem Worte Gottes. An dieser Gewalt
nahm seit der heiligen Menschwerdung teil die Seele Christi.

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