Achter Artikel. Die Absicht des Spenders wird für die Gültigkeit des Sakramentes erfordert.
a) Dies scheint nicht. Denn: I. Die Thätigkeit des Spenders ist wie die eines Werkzeuges. Nicht aber kraft der Absicht des Werkzeuges vollzieht sich eine Thätigkeit, sondern kraft der Absicht des haupteinwirkenden. Also ist für ein Sakrament die Absicht des Spenders nicht erfordert. II. Dem Menschen ist die Absicht des anderen nicht bekannt. Wäre also die Absicht, das Sakrament wirklich spenden zu wollen, für die Gültigkeit desselben erfordert; so wäre man niemals sicher, es empfangen zu haben und somit wäre man nie sicher seines Heils, da einige Sakramente zum Heile notwendig sind. III. Die Absicht des Menschen kann da nicht sein, wo man nicht acht giebt. Oft werden aber die Sakramente unachtsam gespendet und doch als gültig angesehen. Auf der anderen Seite ist Alles das, was absichtslos geschieht, Zufall; was man von der Wirksamkeit der Sakramente nicht sagen kann.
b) Ich antworte, wann etwas an und für sich zu Vielerlei in Beziehung steht, muß es zu etwas Einem hin bestimmt werden, wenn dieses vollzogen werden soll. Was aber in den Sakramenten geschieht, das kann in verschiedener Weise geschehen; wie das Abwaschen in der Taufe bezogen werden kann auf das Reinigen des Körpers oder auf die Gesundheit des Körpers oder auf einen Scherz, den man sich macht und dergleichen. Es muß also zu diesem Einem, nämlich zur sakramentalen Wirkung hin bestimmt werden durch die Absicht des abwaschenden; und diese Absicht wird ausgedrückt in der Redesorm der Worte.
c) I. Das leblose Werkzeug hat keine Absicht, sondern anstatt dessen nur die vom haupteinwirkenden eingeprägte Bewegung. Das beseelte Werkzeug aber, wie der Spender der Sakramente, wird in der Weise in Bewegung gesetzt, daß er auch gewissermaßen sich selbst bewegt, insoweit er durch seinen Willen die Glieder bewegt zum Wirken. Und so wird beim Spender die Absicht erfordert, kraft deren er sich unterwirft der Absicht des haupteinwirkenden, daß er nämlich zu thun beabsichtigt, was Christus und die Kirche thun will. II. Einige sagen da, die innere Absicht des Spenders werde unbedingt erfordert und fehle sie, so werde nicht das Sakrament vollendet. Jedoch ersetze diesen Mangel in den Kindern, die nicht die Absicht haben, das Sakrament zu empfangen, Christus, der innerlich taufe; — bei den erwachsenen ihr Glaube und ihre Andacht. Dies nun könnte noch gesagt werden mit Rücksicht auf die letzte Wirkung, die Rechtfertigung von Sünden; mit Rücksicht auf die unmittelbare Wirkung aber, den sakramentalen Charakter, kann da kein Ersatz stattfinden, da der Charakter nur durch ein Sakrament eingeprägt werden kann. Und deshalb sagen mit mehr Recht andere, der Spender handle beim Spenden der Sakramente in der Person der ganzen Kirche, deren Diener er ist. In den Worten aber, die er ausspricht, drückt sich die Absicht der Kirche aus und diese genügt zur Vollendung des Sakraments; wenn nicht ausdrücklich das Gegenteil äußerlich und merkbar hervorgehoben wird von seiten dessen, der das Sakrament spendet oder empfängt. III. Jener, der im Augenblicke des Spendens an Anderes denkt, hat zwar in diesem Augenblicke nicht die wirkliche thatsächliche Absicht; er hat sie aber dem Zustande nach. Und dies genügt für die Vollendung des Sakramentes. So kann der Priester z. B. zur Kirche gehen in der Absicht, die Taufe zu spenden und beim Spenden selbst kann sein Geist an Anderes denken; da genügt zur Vollendung des Sakramentes die Kraft der ersten Absicht. Jedoch muß der Spender sich bemühen, auch im Augenblicke selber des Spendens thatsächlich die betreffende Absicht zu haben; was freilich nicht ganz und gar in des Menschen Gewalt liegt, da er gerade dann, wann er auf das Gute recht achthaben will, an Anderes zu denken beginnt, nach Ps. 39.: „Mein Herz hat mich verlassen.“