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Werke Theresia von Jesu (1515-1582) Visitationsverfahren

17.

Wenn Nonnen Kleinigkeiten, bei denen die Priorin keine Schuld hat, oder Übertreibungen vorbringen, so muß der Visitator sie mit Strenge zurechtweisen und ihnen ihre Verblendung zeigen, damit sie nicht unruhig seien; denn wenn solche sehen, daß sie nichts erreichen, sondern daß man sie durchschaut, werden sie sich beruhigen. Man muß daher immer, wenn es sich nicht um wichtige Sachen handelt, die Oberinnen in Schutz nehmen, obgleich deren Fehler zu rügen sind; denn zur Ruhe der Untergebenen wird die Einfalt des vollkommenen Gehorsams viel beitragen. Es könnte nämlich der Teufel eine Nonne dadurch versuchen, daß sie in der Meinung, die Sache besser als die Oberin zu verstehen, auf unbedeutende Dinge merkte, wodurch sie sich selbst sehr schaden würde. Die Unterscheidungsgabe des Oberen wird dies erkennen, um solche Nonnen zu heilen, wiewohl es ihm schwerfallen wird, wenn diese melancholischer Natur sind. Diesen gegenüber darf er keine Nachgiebigkeit zeigen; denn solange sie meinen, etwas erreichen zu können, werden sie nie aufhören, Unruhe zu stiften, und auch sie selbst werden nicht ruhig sein. Sie müssen vielmehr immer sehen, daß sie gestraft werden, und darum muß der Visitator die Priorin in Schutz nehmen.

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