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Werke Theresia von Jesu (1515-1582) Visitationsverfahren

24.

Es ist auch zu beachten, daß es Priorinnen geben könnte, die um Gewährung solcher Dinge nachsuchen, die gegen die Satzungen sind. Dazu möchten sie vielleicht hinreichende Gründe zu haben glauben, weil sie es nicht besser verstehen, oder sie werden vielleicht den Oberen begreiflich machen wollen, daß es so notwendig sei. Wären aber ihre Forderungen auch nicht gegen die Satzungen, so könnten sie doch von der Art sein, daß ihre Gewährung Schaden brächte. Denn da der Obere nicht immer zugegen ist, so weiß er nicht, was daraus entstehen kann; wir selbst aber wissen das recht dringlich hinzustellen, was wir wünschen. Darum ist es am besten, allem das Tor zu verschließen, was nicht im Einklang mit der bisherigen Ordnung steht; denn diese Ordnung ist, wie man steht, gut und durch die Erfahrung bewährt. Das Gewisse ist aber immer dem Ungewissen vorzuziehen. In solchen Fällen muß der Obere fest bleiben und sich jener Freiheit bewußt sein, von der ich gleich anfangs gesprochen habe. Wenn Dinge von ihm gefordert werden, die mit der Zeit einen Nachteil bringen könnten, so soll er mit einer heilig gebietenden Autorität, wenn möglich rückhaltlos nein sagen, ob es den Priorinnen zusagt oder nicht; es genügt, daß etwas als Neuerung empfunden wird, um es nicht einzuführen.

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