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Werke Theresia von Jesu (1515-1582) Visitationsverfahren

28.

Man sollte immer darauf achten, daß in keinem Kloster die Zahl der Nonnen voll werde; vielmehr halte man in jedem einige Plätze frei. Es würde sonst kein Platz mehr vorhanden sein, wenn eine sich meldete, deren Aufnahme dem Kloster zu großem Nutzen gereichte. Ein Überschreiten der festgesetzten Zahl darf aber durchaus nicht gestattet werden. Dies hieße der (Unordnung) Tür und Tor öffnen und hätte nichts Geringeres zur Folge als den Verfall der Klöster. Es ist darum besser, den Vorteil eines einzigen Klosters hintanzusetzen, als alle anderen zu schädigen. Man könnte jedoch veranlassen, daß eine Nonne in ein anderes Kloster versetzt werde, in dem die Zahl noch nicht voll ist, um einer anderen den Eintritt zu gewähren. Die Aussteuer oder das Almosen, das jene Schwester etwa mitgebracht hätte, müßte man ihr dann mitgeben, weil sie für immer scheidet. Auf diese Weise würde geholfen werden. Wäre aber eine solche Versetzung nicht möglich, so dürfte man nicht etwas beginnen, was für die Gesamtheit so nachteilig werden könnte, wenn auch noch so viel dabei verlorenginge. Darum muß der Obere, wenn er um Aufnahme einer Person gebeten wird, sich erkundigen, wie groß die Anzahl der Nonnen bereits ist, damit er weiß, was er zu tun hat; denn in einer so wichtigen Sache darf er sich nicht auf die Priorinnen allein verlassen.

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