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Werke Theresia von Jesu (1515-1582) Visitationsverfahren

32.

Es wird gut sein, vor dem Beginn der Visitation recht eindringlich darauf hinzuweisen, wie unrecht es wäre, wenn die Priorin gegen jene Schwestern eine Abneigung faßte, die dem Oberen die wahrgenommenen Fehler offenbaren; denn die Schwestern sind im Gewissen dazu verpflichtet, wenn sie auch nach der Meinung der Priorin nicht recht handeln. Dies sollte hier, wo die Abtötung so sehr geübt wird, der Oberin zum Troste gereichen, weil sie dadurch veranlaßt wird, ihr Amt besser zu verwalten und unserem Herrn vollkommener zu dienen. Würde es aber für sie eine Ursache sein, den Nonnen zu zürnen, so wäre es ein sicheres Zeichen, daß sie zu deren Leitung untauglich ist. Die Nonnen jedoch würden ein andermal nichts zu sagen wagen in der Annahme, daß sie es nach der Abreise des Oberen büßen müßten; so könnte alles erschlaffen. Der Visitator unterlasse also nicht, diese Mahnung vorauszuschicken! Er vertraue nicht auf die Priorin, so heilig diese auch sei! Denn unsere Natur ist einmal so, wie sie ist; und wenn der Teufel sonst keine Gelegenheit findet, so wird er doch hier heftige Versuchungen herbeiführen und vielleicht gewinnen, was er anderwärts verliert.

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