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Werke Theresia von Jesu (1515-1582) Visitationsverfahren

39.

Die Priorinnen müssen ermahnt werden, aus Höflichkeitsrücksichten nicht zu freigebig zu sein, sondern stets zu bedenken, daß sie die Pflicht haben, aufzumerken, was sie ausgeben. Sie sind nur Verwalterinnen und dürfen das Geld nicht ausgeben, als wäre es ihr Eigentum, sondern wie es recht ist, und mit großer Achtsamkeit, daß keine überflüssigen Ausgaben gemacht werden. Dazu sind sie, abgesehen von dem schlechten Beispiele, das sie sonst geben würden, im Gewissen verbunden, weil sie die Pflicht haben, auch das Zeitliche zu hüten, und ebensowenig wie alle übrigen etwas Besonderes besitzen dürfen. Nur einen Schlüssel dürfen sie haben zu dem Schreibtische oder Schreibkasten, worin sie die Papiere, das ist die Briefe aufbewahren, besonders jene, die Mitteilungen der Oberen oder Ähnliches enthalten, was andere billigerweise nicht zu Gesichte bekommen sollen.

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