152. Frage.
Wer sich in dem ihn treffenden Küchendienste über seine Kräfte abmühen muß, so daß er Tage lang an seiner gewöhnlichen Arbeit verhindert wird, ob Dem ein solcher Dienst auferlegt werden soll?
Antwort. Es ist gesagt worden, daß Der, dem die Vertheilung der Arbeiten obliegt, vorher die Tauglichkeit und die Kräfte des Arbeitenden prüfen und darnach seine Befehle richten solle, damit er nicht höre: „Der du Mühe S. 267 machst im Gebote.“1 Jedoch darf Der, dem ein Auftrag gegeben wird, nicht widersprechen, denn der Gehorsam hat seine Grenze im Tode.
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Ps. 93, 20 [Hebr. Ps. 94, 20]. ↩