a) Bei Gratian.
1. Ein verlobtes Mädchen dürfen die Eltern keinem anderen Manne übergeben; doch steht es Jenem frei, sich das Kloster zu wählen. [^1142] S. 520
2. Über den Gebrauch des Linnen beim hl. Meßopfer.[^1143]
3. Die in der Kirche von den Priestern verordneten Fasten sollen ohne vernünftige Ursache nicht gebrochen werden.[^1144]