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Bibliothek der Kirchenväter
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Works Origen († 253/54) De oratione Vom Gebet (BKV)
Zweiter Teil: Über das Vaterunser
XXVIII

1.

„Und vergib uns unsere Schulden, wie auch wir vergeben haben unsern Schuldnern1“, oder wie Lukas bietet: „Und vergib uns unsere Sünden, denn auch wir haben jedem, der uns schuldig ist, vergeben2!“ Von den „Schulden“ spricht auch der Apostel: „Gebet jedem das Schuldige, Steuer, dem die Steuer gebührt, Furcht, dem die Furcht gebührt; schuldet niemandem etwas, außer die gegenseitige S. 111 Liebe3.“ Demnach „schulden“ wir, da wir nicht nur beim Geben gewisse Pflichten haben, sondern auch zu freundlichem Verkehr und zu diesen und jenen Werken verpflichtet sind; aber auch eine gewisse dementsprechende Gesinnung sind wir „schuldig“ gegeneinander4 zu hegen. Indem wir dies nun „schuldig sind“, zahlen wir die Schuld entweder ab, wenn wir den Anordnungen des göttlichen Gesetzes nachkommen, oder wir bleiben in der Schuld, wenn wir in Geringschätzung der gesunden Vernunft die Schuld nicht abzahlen.


  1. Matth. 6,12. ↩

  2. Luk. 11,4 mit der Lesart ἀφήκαμεν statt ἀφίεμεν wie oben c. XVIII 2 und unten c. XXVIII 8 überliefert ist. Danach scheint ἀφήκαμεν hier fehlerhaft zu sein. ↩

  3. Röm. 13,7.8. ↩

  4. Or. II 376,2 übersetze ich nach Bentleys Korrektur: πρὸς ἀλλήλους. ↩

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Vom Gebet (BKV)
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